Medienkonferenzen

Ja zum Gesetz über die Langzeitpflege

07/05/2014 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Abstimmung vom 18. Mai 2014
 

IVS.- Der Staatsrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern das kantonale Gesetz über die Langzeitpflege anzunehmen, über das am 18. Mai  abgestimmt wird. Das Gesetz regelt erstmals die Betreuung und Pflege von betagten Menschen. Es umfasst den Auf- und Ausbau eines Langzeitpflegeangebots, das auf Würde, Gleichbehandlung und Zugang für alle basiert. Mit dem Gesetz wird eine nachhaltige und gerechte Pflegefinanzierung ermöglicht.

Neuordnung der Pflegefinanzierung (KVG) auf Bundesebene

Die neue Pflegefinanzierung KVG ist am 1. Januar 2011 schweizweit in Kraft getreten. Die Kantone haben mit dieser KVG-Revision die Möglichkeit erhalten, eine Beteiligung der Versicherten an den Kosten für die Langzeitpflege einzuführen. Die Beteiligung kann bis zu 20 % des von den Krankenversicherern übernommenen Höchstbetrags betragen. Mit dieser Massnahme kann der Anstieg der Krankenkassenprämien eingedämmt werden, der mit der Alterung der Bevölkerung einhergeht.

Eine notwendige Massnahme

Im Kanton Wallis leben heute 14’000 Personen, die 80-jährig und älter sind. Bis 2025 wird diese Zahl auf 23'000 ansteigen. Die Finanzierung der Pflege in Alters- und Pflegeheimen hat sich in den letzten 12 Jahren verdreifacht und betrug 2012 134 Millionen Franken. Die öffentliche Hand und die Sozialversicherungen können diese Kosten nicht mehr alleine tragen. Angesichts des demografischen Wandels braucht es neue Finanzierungsmöglichkeiten, die für alle tragbar sind - für die betagten Menschen, Erwerbstätige, Familien usw. Mit der Beteiligung der Versicherten kann zudem der Ausgabenanstieg der öffentlichen Hand im Bereich der Altersversorgung eingedämmt werden.

Mit dem Gesetz über die Langzeitpflege sieht der Kanton Wallis eine Beteiligung an den Pflegekosten vor, mit der die KVG-Bestimmungen so flexibel wie möglich ausgelegt wurden. Diese  wird gestaffelt nach Vermögen festgelegt und betrifft nur Aufenthalte in Alters- und Pflegeheimen.

Ein Gesetz, das eine moderate Beteiligung vorsieht

Nur Personen mit einem steuerbaren Reinvermögen von mehr als 100'000 Franken müssen sich beteiligen. Je nach Vermögen bezahlen die Personen pro Aufenthaltstag Fr. 5.40  (für Vermögen zwischen  100‘000 und 199‘999 Franken, was 5 % des von den Krankenversicherern übernommenen Höchstbetrags entspricht), Fr. 10.80  (für Vermögen zwischen  200‘0000 und 499‘999 Franken, entspricht 10 %) oder Fr. 21.60  (für Vermögen ≥ 500'000 Franken, was 20 % entspricht).

 

Ausser dem Kanton Wallis wenden sämtliche Schweizer Kantone die im KVG vorgesehene Beteiligung an. 21 Kantone verlangen eine Beteiligung in der Höhe von 20 %. Im Kanton Zug beteiligen sich die Patientinnen und Patienten in der Höhe von 10 % an den Langzeitpflegekosten. Freiburg, Genf und Waadt haben sich für eine Pauschalbeteiligung entschieden.

 

Die Beteiligung an den Pflegekosten gilt nur für Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen und nicht für Personen, die Spitexleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem Entscheid begünstigt der Kanton Wallis das Wohnen zu Hause solange es der Gesundheitszustand der betagten Person und die Unterstützung, die sie vom Umfeld erhält, ermöglicht. 2012 wohnten 2800 Personen in den Walliser Alters- und Pflegeheimen. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer beträgt 3 Jahre.   Das Eintrittsalter liegt bei durchschnittlich 84 Jahren. Die Anzahl Spitex-Klientinnen und Klienten beläuft sich auf 21‘000 Personen.

Das Walliser Gesetz über die Langzeitpflege sieht eine moderate Beteiligung der Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheimbewohner an den Kosten ihrer Pflege vor. Insgesamt belaufen sich die Beiträge auf 7.8 Millionen Franken pro Jahr. Dies entspricht 6 % der Pflegekosten  in Alters- und Pflegeheimen. Zudem müssen sich nur Bewohnerinnen und Bewohner beteiligen, die es sich leisten können. Dank der Beteiligung kann die öffentliche Hand dem steigenden Bedarf im Bereich der Betreuung der älteren Menschen nachkommen.