Medienkonferenzen

Krankenversicherungsprämien 2015

29/09/2014 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Markante Unterschiede unter den Kassen

Wechsel der Krankenversicherung als Option

(IVS).- Die durchschnittliche Krankenversicherungsprämie 2015 für Erwachsene wird im Wallis um 13.20 Franken pro Monat (+3,9 %) steigen. Die monatliche Erhöhung im schweizerischen Mittel beträgt 15.70 Franken (+4,0 %). Der Prämienunterschied im Wallis zwischen der niedrigsten  und der höchsten Prämie ist immer noch markant: Für den Zugang zum gleichen Leistungskatalog kann ein Versicherter bis zu
180 Franken pro Monat mehr bezahlen. Dieser Unterschied sollte die Versicherungsnehmer dazu bewegen, die Prämien zu vergleichen. Dies vor allem auch deshalb, weil im Rahmen der Budgetbeschränkungen 2015 eine Reduktion der Subventionen für die Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen von 29 Millionen Franken vorgesehen ist.

Anstieg im schweizerischen Durchschnitt

Die monatliche Durchschnittsprämie der Erwachsenen mit einer ordentlichen Franchise von 300 Franken und Abdeckung des Unfallrisikos steigt im Wallis für das Jahr 2015 auf 356 Franken. Sie ist somit 56 Franken tiefer als die schweizerische Durchschnittsprämie (412 Franken). Die durchschnittlichen Prämien für die Jugendlichen (19 - 25 Jahre) steigen um 13.50 Franken (+4.3 %) und diejenigen für die Kinder (0 – 18 Jahre) um 2.60 Franken (+3.4 %).

Das Wallis liegt auf dem achten Platz der Kantone mit den günstigsten Krankenversicherungsprämien und  ist der Westschweizer Kanton mit den günstigsten Prämien. Um dieses Niveau zu halten, muss der Kanton Wallis seine Bemühungen zur Optimierung der Pflegeversorgungskette fortsetzen. Die Zusammenlegung der Spitaldisziplinen, verbesserte Koordination der Pflege zwischen den Leistungsanbietern, insbesondere durch das elektronische Patientendossier oder die Schaffung von Gesundheitszentren, die Einführung von gezielten Präventionsmassnahmen sind nur einige Ziele der öffentlichen Gesundheit, die helfen, den Anstieg der Prämien einzudämmen.
 

Grosse Prämienunterschiede

Die Differenz zwischen der tiefsten Durchschnittsprämie für Erwachsene und der höchsten ist immer noch sehr markant. Ein Versicherter muss bis zu 180 Franken mehr pro Monat bezahlen, wenn er einer Versicherung mit hohen Prämien angegliedert ist. Dieser Unterschied ist schwer zu rechtfertigen, da diese Prämien den Zugang zum selben Leistungskatalog bieten. Der Risikoausgleichsmechanismus, der 1996 eingerichtet wurde, um Unterschiede in der Mitgliederstruktur der Kassen auszugleichen, hat es nicht ermöglicht, dieses Phänomen aufzuhalten.

Angesichts dieser Unterschiede lohnt es sich, die Krankenversicherungsprämien zu vergleichen. Für einzelne Versicherte ist ein Wechsel der Krankenkasse oder des Versicherungsmodells sogar unerlässlich, weil unter Vorbehalt des Entscheids des Kantonsparlaments die Subventionen für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) für das Jahr 2015 voraussichtlich um 29 Millionen Franken gesenkt werden. Diese Reduktion bringt mit sich, dass einige Versicherungsnehmer für das Jahr 2015 weniger oder keine Subventionen mehr erhalten werden.

Ein Versicherter kann unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand ohne Einschränkung oder Nachteile seine Krankenversicherung wechseln. Wer kündigen oder seinen Vertrag ändern will, muss dies der Krankenversicherung bis zum 30. November mitteilen, vorzugsweise per Einschreiben. Die Liste der Versicherungsprämien sowie Musterbriefe, um die Versicherung zu kündigen und sich einer anderen Versicherung anzugliedern, sind auf der Internetseite der Dienststelle für Gesundheitswesen (www.vs.ch/gesundheit > Rubrik Formulare für die Bevölkerung) verfügbar.

Ausgleich der zu wenig bezahlten Prämien

Der Kanton Wallis ist einer der dreizehn Kantone, deren Versicherungsnehmer zwischen 1996 und 2013 nicht ausreichend Prämien hinsichtlich der entstandenen Kosten der medizinischen Leistungen bezahlt haben. In den neun anderen Kantonen wurden zu hohe Prämien eingezahlt. Um dieses Ungleichgewicht teilweise auszugleichen, hat das Bundesparlament beschlossen, in den Jahren 2015 bis 2017 einen Gesamtbetrag von 800 Millionen Franken an die Versicherungsnehmer, die zu viel bezahlt haben, aufzuteilen. Der Beitrag der Walliser Versicherten an den Ausgleich der Prämien beläuft sich auf 56.40 Franken. Dieser Betrag ist derselbe, unabhängig vom Versicherer, Alter, Franchise oder Versicherungsmodell und wird im Laufe des Jahres 2015 vollständig eingezogen. Er ist nicht in den Krankenversicherungsprämien enthalten, die vom BAG veröffentlicht wurden.

Aufsichtsgesetz

Der Unterschied zwischen den Prämien in der gleichen Region, das Versagen des Risikoausgleichs, die Diskrepanz der Prämien hinsichtlich der Kosten und der Mangel an Transparenz bei der Verwaltung der Reserven der Krankenversicherung usw. zeigen, dass das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) angepasst werden muss.

Das Krankenkassen-Aufsichtsgesetz, wie dieses in der September-Session 2014 vom Eidgenössischen Parlament verabschiedet wird, sieht eine zusätzliche Überwachung der Grundversicherung vor, indem mehr Transparenz von den Versicherern gefordert wird. Der Kanton Wallis unterstützt diese Reform, die das System transparenter macht und verhindert, dass Prämien ohne Bezug auf die Kostenentwicklung festgelegt werden.