Medienkonferenzen

Qualität und Nachverfolgbarkeit in der Weinbranche

03/11/2014 | Dienststelle für Landwirtschaft

(IVS).- Die Regierung nahm von den Feststellungen und Vorschlägen der  internen Arbeitsgruppe Kenntnis, welche die geltende Gesetzgebung analysieren und eine klare Übersicht über den Ablauf der Kontrollen und die Beziehungen zwischen den verantwortlichen Instanzen liefern sollte. Jetzt unterbreitet die Regierung dem Weinbranchenverband die entsprechenden Verbesserungsvorschläge. 

Seit mehreren Jahren bemüht sich der Kanton Wallis, die Qualität seiner Weine zu verbessern und die Weinbranche zu unterstützen.

Die Kellerkontrollen brachten jedoch einige Unregelmässigkeiten an den Tag. Aus diesem Grund entschied der Staatsrat letzten Mai, das Kontrollsystem der Weinbranche zu analysieren sowohl punkto Produktion (Kulturen, Einkellerung, Abfüllung, usw.) als auch punkto Vermarktung. Ziel der Regierung war es, mögliche Lücken im System aufzudecken, Schnittstellen bei der Koordination zu identifizieren und gegebenenfalls Lösungen vorzuschlagen.

Die Arbeitsgruppe stellt im Ganzen fest, dass es nötig ist:

  • einen Abgleich zwischen der Realität auf dem Terrain, der Einkellerungsdeklaration, der Buchhaltung der Kellerei und der Steuererklärung zu gewährleisten;
  • die Nachverfolgbarkeit der Bezeichnungen vom Rebstock zum Wein zu verstärken und zu verbessern;
  • einen optimalen Informationsaustausch zwischen den verschiedenen für die Kontrollen verantwortlichen Behörden auf kantonaler und nationaler Ebene zu ermöglichen.

Um dies zu erreichen verfasste die Arbeitsgruppe verschiedene konkrete Verbesserungsvorschläge, wie zum Beispiel eine zentrale Datenbank, um den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen für die Kontrollen verantwortlichen Behörden auf kantonaler und nationaler Ebene zu zu verbessern.

Sich der Wichtigkeit der Herausforderung und der Tatsache bewusst, dass eine Zusammenarbeit auf allen Ebenen mit den Akteuren der Branche notwendig ist, entschied die Regierung, diese Vorschläge dem Walliser Weinbranchenverband zu einer ersten  Stellungnahme vorzulegen.

Danach werden die notwendigen Gesetzesänderungen und Massnahmen anfangs 2015 in die formelle Vernehmlassung gegeben, so dass sie im kommenden Frühjahr in Kraft treten können und für die Weinernte 2015 anwendbar sind.

Ziel des Staatsrats ist es, je nach Notwendigkeit, das Gesetzesdispositiv zu verabschieden, die Arbeitsabläufe zu modernisieren und die administrativen Behördengänge zu vereinfachen, um die Qualität der Nachverfolgbarkeit der Produkte vom Rebstock bis zum Wein zu fördern.

Elmar Pfammatter, Chiara Meichtry, Jean-Michel Cina, Gérald Dayer et Beda Albrecht