Suizidrisiko während der Untersuchungshaft - Resultate des Audits
Nach den drei Todesfällen, die sich 2021 in den Walliser Strafanstalten ereignet hatten, gab der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, ein Audit in Auftrag, um die Situation im Bereich der Suizidprävention in der Untersuchungshaft zu analysieren. In seinem Bericht hält der Experte fest, dass in Bezug auf die Suizidgefahr keine wesentlichen Mängel bei der Betreuung der inhaftierten Personen bestehen. Er zeigt jedoch Interventionsmöglichkeiten auf, um das diesbezügliche Dispositiv zu verstärken. Der Experte schlägt 14 Empfehlungen zur Verbesserung der Haftbedingungen sowie der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in den Untersuchungsgefängnissen (UG) vor. Einige Empfehlungen werden bereits von der Dienststelle für Straf- und Massnahmenvollzug (DSMV) umgesetzt. Die anderen werden geprüft, um die Möglichkeit ihrer schrittweisen Umsetzung zu beurteilen.
Die Ergebnisse des Audits zum Suizidrisiko in den Untersuchungsgefängnissen (UG) des Kantons Wallis wurden vorgelegt. Das Audit war vom Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, in Auftrag gegeben worden, nachdem sich im Jahr 2021 drei Selbstmorde ereignet hatten (zwei im Gefängnis von Sitten und einer im Gefängnis von Brig). Der Experte Maurizio Albisetti, Richter am Bundesstrafgericht in Bellinzona, kam zu dem Schluss, dass es bei der Betreuung der Inhaftierten in Bezug auf das Suizidrisiko keine wesentlichen Mängel gibt. Er unterstreicht auch die Qualität der in den UG im Kanton angebotenen Leistungen und die Tatsache, dass viele Aspekte effizient funktionieren. Um zur Verbesserung der Haftbedingungen, der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen der Fachkräfte und der Insassen sowie aller an den UG beteiligten Partner beizutragen, enthält der Bericht 14 Empfehlungen, darunter die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Strafbehörden und den UG, die Konsolidierung der Ausbildung der Fachleute Justizvollzug im Bereich der Suizid-prävention, die Einführung professioneller Persönlichkeitstests in das Auswahl-verfahren für zukünftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Verbesserung der Informationen, die den Inhaftierten in Bezug auf die Suizidprävention übermittelt werden, die Erhöhung der Präsenz externer Betreuer in den UG und die Einführung einer verstärkten Überwachung und Betreuung während der ersten drei Wochen der Inhaftierung für Personen, die zum ersten Mal eine Haft antreten.
Der Experte empfiehlt zudem die Einrichtung eines spezifischen Sozialdienstes in Sitten für die UG und die Gewährleistung eines medizinischen Gesprächs innerhalb von 24 Stunden nach dem Gefängniseintritt in Brig. Nach Ansicht des Experten sollte auch der Prozess der Modernisierung des Untersuchungshaftsystems in Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Empfehlungen vorangetrieben werden.
Einige Empfehlungen werden bereits von der Dienststelle für Straf- und Massnahmenvollzug (DSMV) umgesetzt. Die übrigen werden daraufhin geprüft, ob sie schrittweise umgesetzt werden können.
Dieses Audit betraf die Einrichtungen für Untersuchungshaft, da sich die drei Todesfälle in den Gefängnissen von Sitten und Brig ereignet hatten. Die Empfehlungen können jedoch auf alle Walliser Strafvollzugsanstalten angewendet werden.