Medienmitteilung Kantonales Amt für Gleichstellung und Familie

Charta der Lohngleichheit - 31 Gemeinden und 19 staatsnahe Institutionen haben im Wallis bereits unterzeichnet

Die Marke von 30 Gemeinden, die die Charta für Lohngleichheit unterzeichnet haben, wurde überschritten: Bisher haben im Wallis 31 Gemeinden und 19 staatsnahe Institutionen die Charta unterzeichnet. Sie bekunden damit ihren Willen, Lohndiskriminierungen zwischen Mann und Frau zu verhindern. Das Wallis nimmt mit seinen zahlreichen Unterzeichnenden in diesem Bereich schweizweit eine Vorreiterrolle ein.

Seitdem der Kanton Wallis im Jahr 2017 die Charta der Lohngleichheit unterschrieben hat, fördert er diese auch bei den Gemeinden und staatsnahen Institutionen. Von den 122 Schweizer Gemeinden, welche die Charta bereits unterzeichnet haben, liegen 31 im Wallis (16 im Oberwallis und 15 im Unterwallis).

Zudem haben 19 staatsnahe Walliser Institutionen die Charta unterzeichnet (16 im Unterwallis und 3 im Oberwallis). Schweizweit sind es 88. Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) und das Kantonale Amt für Gleichstellung und Familie (KAGF) fördern die Umsetzung der Charta seit zwei Jahren proaktiv bei Gemeinden und Institutionen. Im Jahr 2021 hat das DGSK sämtliche staatsnahen Betriebe aus dem Gesundheits-, Sozial- und Kulturbereich im Wallis angeschrieben, um sie zur Unterzeichnung der Charta zu motivieren.

Die Charta der Lohngleichheit bekräftigt die Entschlossenheit, den verfassungsmässigen Grundsatz des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit umzusetzen. Sie manifestiert den Willen der Arbeitgebenden, sich gegenüber ihren Mitarbeitenden sowie im Beschaffungswesen für die Lohngleichheit einzusetzen. Die Unterzeichner der Charta setzen sich für folgende Anliegen ein:

  1. Sensibilisierung für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die Lohnfestsetzung und Funktionsbewertung, die Rekrutierung, Ausbildung und berufliche Förderung zuständig sind.
  2. Regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit im eigenen Betrieb nach anerkannten Standards.
  3. Einhaltung der Lohngleichheit im Rahmen von Beschaffungen durch die Einführung von Kontrollmechanismen.
  4. Information über die konkreten Ergebnisse dieses Engagements, insbesondere durch die Teilnahme am Monitoring des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG).

Die Charta beruht auf Freiwilligkeit und bringt das Engagement der Unterzeichnenden für die Umsetzung der Lohngleichheit zum Ausdruck. Der öffentliche und halböffentliche Sektor sollen mit gutem Beispiel vorangehen. Die Charta ist rechtlich nicht bindend. Es steht den Unterzeichnenden frei, welche Massnahmen sie umsetzen wollen. Das Ziel besteht darin, das allgemeine Bewusstsein für das Grundrecht der Lohngleichheit im öffentlichen und privaten Bereich zu stärken.

Die Broschüre Auf dem Weg zur Lohngleichheit des EBG zeigt auf, mit welchen Massnahmen verschiedene Verwaltungen und Betriebe in der Schweiz den Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» in die Tat umsetzen. Unter anderem werden darin der Kanton Wallis und die Gemeinde Riddes als Beispiele erwähnt.

Die Broschüre sowie die Liste der Unterzeichnenden auf nationaler und kantonaler Ebene können auf der Internetseite des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann oder des KAGF heruntergeladen werden.