Medienmitteilung Dienststelle für Landwirtschaft

Weinbau - Zusätzliche 14 Millionen Franken zur Unterstützung der Traubenproduzenten

Der Staatsrat beabsichtigt, die Traubenproduzenten, die von den aussergewöhnlichen Klimaereignissen des Jahres 2021 betroffen sind, zu unterstützen. Zu diesem Zweck hat er beschlossen, beim Grossen Rat die Gewährung eines Nachtragskredits von 14 Millionen Franken für eine ausserordentliche Unterstützung des Weinbaus zu beantragen. Damit erfüllt er ein dringliches Postulat, das in der Dezembersession 2021 angenommen wurde. Der Betrag, den er dem Parlament unterbreitet, wird vorrangig durch potenzielle Restbeträge der Rechnung 2022 des Departements für Volkswirtschaft und Bildung kompensiert. Für die zusätzliche Unterstützung sind diejenigen Betriebe anspruchsberechtigt, die im Jahr 2021 vom Kanton Wallis Direktzahlungen «Rebe» erhalten haben.

Im Jahr 2021 wurden die Traubenproduzenten stark von einer Verkettung von nicht vorhersehbaren und aussergewöhnlichen Klimaereignissen getroffen. Mit nur 22,7 Millionen Kilogramm eingekellerter Trauben war die letzte Weinernte die schwächste seit 1966. Die Menge liegt 40 Prozent unter dem Wert des Jahrgangs 2020 und 50 Prozent unter dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre.

Um die daraus entstandenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu überwinden, beabsichtigt der Staatsrat, den Weinbau zusätzlich zu unterstützen. Daher hat er beschlossen, beim Grossen Rat die Gewährung eines Nachtragskredits von 14 Millionen Franken für die ausserordentliche Unterstützung der Traubenproduzenten zu beantragen. Damit erfüllt er ein dringliches Postulat, das in der Dezembersession 2021 angenommen wurde.

Das Globalbudget, das dem Parlament in der Märzsession 2022 unterbreitet werden soll, wurde auf Grundlage einer Schätzung der Direktzahlungen an den Weinbau im Jahr 2021 berechnet, die sich auf rund 14 Millionen Franken belaufen. Dieser Betrag wird vorrangig durch potenzielle Restbeträge der Rechnung 2022 des Departements für Volkswirtschaft und Bildung beziehungsweise gegebenenfalls durch alle Departemente in der entsprechenden Höhe kompensiert. Für die zusätzliche Unterstützung sind diejenigen Betriebe anspruchsberechtigt, die im Jahr 2021 vom Kanton Wallis Direktzahlungen «Rebe» erhalten haben.

Um Anspruch auf die ausserordentliche Hilfe zu haben, müssen die Betriebe innerhalb von 10 Tagen nach der Veröffentlichung des Entscheids des Grossen Rates im Amtsblatt eine Erklärung, in der sie bestätigen, dass sie 2021 einen Ernteausfall von mindestens 30 Prozent der gesamten Produktion ihres Betriebs zu beklagen haben, unterzeichnen und an die Dienststelle für Landwirtschaft senden.

Die Einkünfte der Traubenproduzenten gehen seit mehreren Jahren stark zurück. Für 2021 wird der Bruttoertrag auf 85 Millionen Franken geschätzt, wodurch über 100 Millionen Franken fehlen, um die Produktionskosten im Rebberg zu decken. Zudem ist es das dritte Jahr in Folge, in dem der Bruttoertrag gesunken ist. 2020 betrug er 127 Millionen Franken, was bereits einen Rückgang um 18 Prozent gegenüber 156 Millionen Franken im Jahr 2019 bedeutet.