Medienmitteilung

Der Kanton schützt das Val de Réchy

18/12/2015 | Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft

(IVS). - Auf Antrag des Departementes für Verkehr, Bau und Umwelt (DVBU) hat der Kanton Wallis das „Val de Réchy“ und das Flachmoor „Ar du Tsan“ zum Naturschutzgebiet erklärt. Mit diesem Entscheid soll eine aussergewöhnliche Landschaft mit ihrer Fauna und Flora geschützt werden.

Das auf Territorium der Gemeinde Mont-Noble gelegene Naturschutzgebiet umfasst mit der Moorlandschaft „Val de Réchy“ und mit dem Flachmoor „Ar du Tsan“ eine Fläche von etwa 1'000 Hektaren. Der Schutz bezweckt die Erhaltung und die Revitalisierung des Gebietes mit seinen Moorflächen, den Quellfluren und den Mäandern des Flusses „Rèche“. Zudem soll ein grosser Lebensraum erhalten werden, um das Verschwinden von Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden.

Die Unterschutzstellung des Gebietes hat zur Folge, dass das Errichten von neuen Bauten und Anlagen verboten ist. Auch das Befahren des Gebietes mit Fahrzeugen jeglicher Art, inklusive Mountainbikes, ist untersagt. Spaziergänger können jedoch auch in Zukunft die Schönheit dieser aussergewöhnlichen Landschaft bewundern. Die Sömmerung des Viehs ist unter Einhaltung verschiedener Bedingungen weiterhin möglich. Schon vor einigen Jahren wurde mit den Bewirtschaftern ein Vertrag abgeschlossen.  

Ein aussergewöhnlicher Ort

Das Val de Réchy ist in den Walliser Alpen eine der letzten Regionen, wo es keine touristischen Transportanlagen und Wasserkraftwerke gibt. Das Hochtal figuriert im Bundesinventar der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung sowie im Bundesinventar der Flachmoore („Ar du Tsan“) von nationaler Bedeutung. l’inventaire des bas-marais (« Ar du Tsan ») d’importance nationale.