Medienmitteilung

Frühlingsfrost auf den Aprikosen - Ausserordentliche Finanzhilfe für Härtefälle

24/08/2021 | Dienststelle für Landwirtschaft

Die Situation im Zusammenhang mit dem Frost im Jahr 2021 erfordert eine kurzfristige Unterstützung der professionell bewirtschafteten Betriebe, die auf den Anbau von Aprikosen spezialisiert sind. Der Grundsatz eines ausserordentlichen A-fonds-perdu-Beitrags für als Härtefälle anerkannte Betriebe wurde durch den Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden gutgeheissen. Der Kanton Wallis wird sich ebenfalls zu 40 Prozent an der gewährten Hilfe beteiligen.

Der Frühlingsfrost 2021 hat im Wallis, insbesondere an den Seitenhängen, erhebliche Schäden an den Aprikosenkulturen angerichtet. Der ganzheitliche Ausfallschaden wurde im April auf über 70 Prozent der üblichen Ernte geschätzt. Diese katastrophale Situation bringt auf den Aprikosenanbau spezialisierte Betriebe, vor allem an den Seitenhängen, in eine äusserst kritische wirtschaftliche Lage und gefährdet ihre Existenz. Eine gezielte Hilfe ist daher wünschenswert, um die Härtefälle kurzfristig zu unterstützen und damit zu verhindern, dass die Aprikosenkulturen an den Seitenhängen aufgegeben werden, was die Branche in Gefahr bringen könnte.

Der Staat Wallis und der Schweizerische Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden (fondssuisse) waren sich einig, die als Härtefall anerkannten Betriebe ausnahmsweise zu unterstützen, indem sie bis zu 50 Prozent der Rekultivierungskosten übernehmen. 60 Prozent davon trägt fondssuisse bei und die verbleibenden 40 Prozent werden durch den Kanton über seinen kantonalen Fonds für die Betroffenen von nicht versicherbaren, durch Naturgewalten hervorgerufenen Schäden finanziert.

Die Kriterien, um als Härtefall anerkannt zu werden, wurden in Absprache mit fondssuisse definiert. Die Hilfe wird zusätzlich zu bereits bestehenden Instrumenten angeboten, um rechtsgleiche Behandlung zu gewährleisten, und richtet sich an Betriebe, die in ihrer Existenz am stärksten gefährdet sind. Die potenziell Anspruchsberechtigten sind professionell bewirtschaftete Betriebe, die auf den Anbau von Aprikosen spezialisiert sind (mindestens drei Hektaren Aprikosenkulturen; 60 Prozent der Spezialkulturen sind Aprikosen) und einen Ernteausfall von über 75 Prozent erlitten haben. Für Fälle, welche die Kriterien teilweise erfüllen, kann zusammen mit fondssuisse eine ausführliche Analyse durchgeführt werden.

Es könnten rund 20 Betriebe mit einer Gesamtfläche von 200 bis 260 Hektaren betroffen sein, was über zehn Prozent aller Aprikosen produzierenden Betriebe im Wallis entspricht. Der Gesamtbetrag der staatlichen Beiträge wird auf 1,7 Mio. Franken geschätzt.

Details zu den Anspruchsvoraussetzungen, das Antragsformular sowie Infos zum Vorgehen sind auf der Website der Dienststelle für Landwirtschaft unter folgender Adresse verfügbar: www.vs.ch/de/web/sca. Unterstützungsgesuche müssen bis spätestens am 15. September 2021 beim Amt für Obst- und Gemüsebau eingereicht werden.