Medienmitteilung

Raffinerie von Collombey-Muraz

13/02/2015 | Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung

(IVS). - Die Walliser Regierung setzt ihre Bemühungen fort, einen Aufkäufer zu finden. Gleichzeitig werden jedoch auch alle anderen möglichen Szenarien ausgewertet. Der Staat Wallis erhielt an die vierzig Informationsanfragen, die beantwortet wurden. Die rückbestätigten Dossiers werden an Tamoil zur Prüfung übermittelt. Parallel dazu studiert der Staatsrat alle Aspekte der Bereiche Umwelt, Recht und Sicherheit, um die Interessen der verschiedenen Parteien zu wahren.

Die Task Force des Staates Wallis erhielt an die vierzig Informationsanfragen vonseiten potentieller Aufkäufer für die Raffinerie von Collombey-Muraz. Die Regierung, die eigens einige Kontakte eingefädelt hatte, erteilte allen die gewünschten Informationen. Die Task Force wartet nun auf eine Rückbestätigung. Bis Ende Februar wird sie diese Liste Tamoil zur vertieften Prüfung übermitteln.

Obwohl die Suche nach einem Aufkäufer und der Erhalt der Arbeitsplätze am Standort ohne Unterbruch des Raffineriebetriebs die obersten Prioritäten des Staatsrats sind, so werden doch auch alle anderen möglichen Szenarien analysiert. Sollte kurzfristig kein Aufkäufer gefunden und der Betrieb heruntergefahren werden, so verlangte der Staatsrat von Tamoil, dass dies unter Aufsicht eines unabhängigen Experten stattfindet. Zurzeit werden die Massnahmen für die Sicherheit der Umwelt und/oder eine Sanierung beziehungsweise deren Kosten eingeschätzt.

Die von verschiedenen politischen Parteien verlangte Beschlagnahmung oder die Forderung nach einem Rückbau werden geprüft, sind jedoch zurzeit nicht oberste Priorität der Regierung. Solche Massnahmen bedürfen einer Gesetzesgrundlage, die sie rechtfertigt. Der diesbezügliche Handlungsspielraum ist jedoch relativ eingeschränkt. Es werden hingegen alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft, um von Tamoil Garantien für die Wiederinstandsetzung des Standortes in Falle einer definitiven Betriebsschliessung zu erlangen (Gesetz über Bauten, Umwelt, Raumplanung, usw.). Der Staatsrat hat einen Experten mit der Berechnung der Kosten für einen eventuellen Rückbau beauftragt. Seine Einschätzungen werden in den nächsten Wochen erwartet.

Obwohl es noch zu früh ist, den Ausgang dieser laufenden Massnahmen zu bestimmen, so bestätigt die Walliser Regierung ihren Willen, im rechtlichen Rahmen und unter Wahrung der Interessen der verschiedenen Parteien eine Lösung zu finden.

 

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