Medienmitteilung

Änderung des Reglements „Rail-Check“

04/06/2014 | Dienststelle für Berufsbildung


(IVS).- Der Staatsrat hat im Reglement betreffend die Übernahme der Transportkosten für Lernende und Schüler der Sekundarstufe II drei Änderungen vorgenommen.

Die erste Änderung besteht in einer Herabsetzung der finanziellen Beteiligung von Kanton und Wohnsitzgemeinden. Die beiden anderen betreffen jene Schülerinnen und Schüler, die einen vom Departement anerkannten und bewilligten Sprachaustausch machen oder während der Woche im Internat wohnen.

Im Zuge der für ein ausgeglichenes Budget 2014 nötigen budgetären Anpassungen wird die Beteiligung von Kanton und Gemeinden an den Fahrkosten für die Lernenden und Schüler der Sekundarstufe II auf den Schuljahresbeginn 2014/2015 hin geändert.

Bisher lag die Beteiligung der öffentlichen Hand (Kanton und Gemeinden) bei 2/3, während die Eltern den verbleibenden 1/3 zu tragen hatten. Nach Anpassung des Reglements übernehmen Kanton und Gemeinden noch 50% des Abonnements; die andere Hälfte geht zulasten der Eltern.

Hinter dem Entscheid des Staatsrats, das Reglement vom 6. Juni 2012 anzupassen, steht einzig die Sorge ums Budget 2014 und nicht die Absicht, die Dienstleistung Rail-Check bzw. die staatliche Unterstützung der Familien im Kanton in Frage zu stellen.

Das Departement für Bildung und Sicherheit (DBS) und das Departement für Verkehr, Bau und Umwelt (DVBU) legen grossen Wert darauf, die Walliser Familien nach wie vor zu unterstützen und die Ziele der Walliser Regierung im Bereich nachhaltige Entwicklung weiter zu verfolgen. Deshalb wurde trotz der angespannten finanziellen Situation des Kantons am Prinzip des Rail-Checks für Jugendliche in post-obligatorischer Ausbildung festgehalten, womit derem Bedürfnis nach Mobilität nachgekommen wird.

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