Medienmitteilung

Teilrevision des Zonennutzungsplans „Klein Matterhorn“ der Gemeinde Zermatt

08/04/2014 | Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten


(IVS).- Der Staatsrat hat an seiner Sitzung vom 2. April 2014 die Teilrevision des Zonennutzungsplans „Klein Matterhorn“ der Gemeinde Zermatt homologiert. Die Gemeinde Zermatt beantragte, das Klein Matterhorn in die Skisportzone einzuzonen. Diverse Organisationen, die sich dem Natur- und Heimatschutz widmen, haben gegen dieses Vorhaben Beschwerde erhoben. Geltend gemacht wurde vordergründig, dass eine Einzonung des Gipfelbereichs des „Klein Matterhorn“ die Ziele des Natur- und Landschaftsschutztes verletzten würde.

Der Staatsrat kommt in seiner Beurteilung des Homologationsgesuchs zum Ergebnis, dass eine Einzonung des Klein Matterhorns vom Übrigen Gemeindegebiet (Felsen, Oeden, usw.) in die Skisportzone unterhalb der Höhenkote von 3840 m.ü.M. sinnvoll erscheint, da damit die dort bereits bestehenden Anlagen, die dem Skisport dienen, innerhalb einer geeigneten Nutzungszone zu liegen kommen. Eine Einzonung des Gebiets oberhalb der Höhenkote von 3840 m.ü.M. wird jedoch abgelehnt, damit den Interessen des Natur- und Landschaftsschutztes, den Gipfelbereich des Klein Matterhorns von zusätzlichen Bauten und Anlagen frei zu halten, Rechnung getragen werden kann. Aufgrund der steilen und steinigen Topografie des Klein Matterhorns könnten Skipisten im Gipfelbereich nur mit massiven Kunstbauten errichtet werden. Es erscheint deshalb zum jetzigen Zeitpunkt wenig sinnvoll, diesen Bereich in die Skisportzone einzuzonen. Die Beschwerden werden dementsprechend teilweise gutgeheissen.

 

Bei vorliegen eines konkreten Projektes müsste erneut eine Prüfung vorgenommen werden.

 

Die bereits bestehenden Anlagen wie die Bergstation der Luftseilbahn, der Tunnel, das Restaurant und die Unterkunft, der Lift, die Aussichtsplattform usw. können, soweit sie oberhalb der Höhenkote von 3840 m.ü.M. liegen, auch weiterhin nur mit einer Ausnahmebewilligung unterhalten oder erweitert werden.

 

Der Staatsrat war bei dieser Homologation darum bemüht, sowohl den wirtschaftlichen als auch ökologischen Interessen der Gemeinde Zermatt gerecht zu werden.

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