Medienmitteilung

Das Wahlsystem des Grossen Rates muss geändert werden

19/02/2014 | Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten


(IVS).- Der Staatsrat nimmt das Urteil des Bundesgerichts vom 12. Februar 2014 zur Kenntnis, womit die kantonalen Behörden aufgefordert werden, eine bundesverfassungskonforme Wahlordnung des Grossen Rates zu schaffen.

In Anbetracht der jüngsten Rechtsprechung auf diesem Gebiet (Nidwalden, Zug, Schwyz, Freiburg) erfolgt dieses Urteil nicht überraschend. In Bezug auf die historische Bedeutung der Bezirke scheint das Bundesgericht in weniger als zehn Jahren einen kompletten Sinneswandel vollzogen zu haben, was die Walliser Regierung erstaunt.

Es sei daran erinnert, dass der Staatsrat bereits eine Reform über die territoriale Organisation und die Institutionen initiiert hat, wobei das Wahlsystem des Grossen Rates integrierender Bestandteil dieser Reform ist. Diese Arbeit wird er weiterführen und dabei besorgt sein, den Walliserinnen und Wallisern für die nächsten Wahlen ein System vorzuschlagen, das ihren Wünschen entspricht und das zugleich den Erwägungen des Bundesgerichts Rechnung trägt.

Schliesslich ist hervorzuheben, dass die Gültigkeit der kantonalen Wahlen 2013 durch dieses Urteil nicht betroffen ist.

 

 

 

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