Einführung eines neuen Artikels (8a, Abs. 3, Buchstabe d, SchKG), um, unter gewissen Voraussetzungen, einen ungerechtfertigten Zahlungsbefehl zu löschen.

26/04/2019 | Dienststelle für Betreibungs- und Konkurswesen

Am 16. Dezember 2016 verabschiedeten die Bundeskammern die Änderung der Artikel 8a, 73 und 85a SchKG, welche am 1. Januar 2019 in Kraft traten. Sie geht auf eine parlamentarische Initiative vom 11. Dezember 2009 (09.530 iv. pa. Abate, "Löschung ungerechtfertigter Zahlungsbefehle") zurück, in welcher eine Änderung des SchKG gefordert wurde, damit ungerechtfertigte Verfahren schneller und einfacher gelöscht werden können und Dritten nicht mehr mitgeteilt werden

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