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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 10

24/07/2019 | Dienststelle für Landwirtschaft

Weinbau

Echter und falscher Mehltau

Da die Gefahr durch echten und falschen Mehltau je nach Region noch immer mittelgross bis gross ist, muss die kombinierte Bekämpfung dieser zwei Krankheiten bis zur Reife beibehalten werden. Dies, um das Blattwerk zu schützen, damit die Fotosynthese stattfinden kann und um eine Schwächung der Rebstöcke im nächsten Jahr zu vermeiden.
Mehrere Fälle von falschem Mehltau auf den Trauben (Rot Brun) wurden uns in den Regionen Saillon, Chamoson, Leytron, Ardon, Miège und Salgesch gemeldet. Der Ursprung des Auftretens von Rot Brun kann auf eine Infektion zurückzuführen sein, die während der Blütezeit eintrat und dann bis zum Fruchtansatz verborgen blieb. Leider gibt es dafür keine kurative Behandlung. Die betroffenen Trauben müssen bei der Ernteregulierung vorrangig entfernt werden.    

Kirschessigfliege

Die Überwachung mit Fallen zeigt, dass derzeit keine Aktivität der D. suzukii im Weinberg feststellbar ist (kein Fang). Die prophylaktischen Massnahmen müssen trotzdem ergriffen werden, insbesondere auf anfälligen Parzellen.

Eigenschaften anfälliger Parzellen

  • Rebsorten: Dunkelfelder; Eyholzer roter; Gamay; Gamaret; Humagne rouge; Garanoir; Syrah; Cornalin
  • Umgebung: Nähe zu Walde, Obstbau, feuchten Gegenden; windgeschützte Zonen

Prophylaktische Massnahmen

  • Angemessenes Entlauben der Traubenzone
  • Regulierung des Ertrags vor dem Farbumschlag
  • Anbringen von feinmaschigen Seitennetzen (8 x 3 mm) 

Rückruf von aktiven Stoffen

Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl ist ab dem 1. August 2019 verboten. (siehe https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2019/4714.pdf).

 

 

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