Medienmitteilung
Neues Personenschutzrecht
06/12/2012
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Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz
Von den Vormundschaftsämtern zu den Schutzbehörden
(IVS).- Das neue Personenschutzrecht tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Das während einem Jahrhundert gleich gebliebene Vormundschaftsrecht hat wichtige Änderungen erfahren. Folglich nehmen die kommunalen und interkommunalen Behörden mit dem Coaching des mit der Sicherheit beauftragten Departements die Herausforderung der Anwendung dieses neuen Rechts an. Um die Verbreitung der Informationen zu erleichtern, wurde eine Internetseite aktualisiert und online gestellt.