Staatsratsbulletin vom Mittwoch 31. August 2016
31.08.2016
| Staatskanzlei
Der Staatsrat hat die von der Urversammlung der Gemeinde Collonges am 13. Juni 2016 und vom Generalrat der Gemeinde St-Maurice am 20. Juni 2016 angenommene Vereinbarung zur Schaffung eines interkommunalen Gerichtskreises zwischen diesen beiden Gemeinden homologiert.
Der interkommunale Gerichtskreis bildet einen einzigen Wahlkreis für die Wahl eines einzigen Richters und eines einzigen Vizerichters (Art. 181 Abs. 2 GPR). Im Übrigen regelt die Vereinbarung die Modalitäten des Zusammenzugs der Wahlresultate und deren Veröffentlichung oder der interkommunalen Auszählung (Art. 181 Abs. 3 GPR).
An seiner wöchentlichen Sitzung vom 31. August 2016 beschäftigte sich der Staatsrat mit 101 Dossiers. Er beantwortete drei Interpellationen und drei Postulate.
Er genehmigte folgende Stellungnahmen :
- Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf über Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“
- Vernehmlassung betreffend die Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV)
Die Regierung behandelte sechzehn Rekurse und fällte sechzehn Personalentscheide.
Der Staatsrat hat die unterschriebene Vereinbarung zwischen der schweizerischen Chiropraktoren-Gesellschaft (SCG) ChiroSuisse und HSK (Helsana, Sanitas und KPT) betreffend die erbrachten Leistungen der Chiropraktoren des Kantons Wallis genehmigt. Die Partner haben sich auf die folgenden Tarifpunktwerte geeinigt: Fr. 4.50 für das Jahr 2016 und Fr. 4.75 ab dem 1. Januar 2017.