Staatsratsbulletin vom Mittwoch 9. Dezember 2015
09.12.2015
| Staatskanzlei
Die sukzessiven Reformen des Strafgesetzbuches und die Entwicklung der Kriminalität gebieten eine grundlegende Revision des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch. Der vom Staatsrat angenommene Entwurf:
- integriert das neue von der Bundesversammlung am 19. Juni 2015 angenommene Sanktionenrecht;
- kommt den Empfehlungen der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) nach, welche eine globale Strategie der Betreuung von Risikotätern im Anschluss an die Morde an Lucie, Marie und Adeline raten;
- berücksichtigt die Schlussfolgerungen des Audits der Strafanstalten von 2011, welche zu einer Klärung und Vereinfachung der Verantwortlichkeiten im Gefängniswesen anregen, sowie zu einer präziseren Regelung der Rechte und Pflichten von Verurteilten;
- behandelt das kantonale Strafrecht und schliesst die Lücken des geltenden Rechts in den Bereichen des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht und über internationale Rechtshilfe in Strafsachen.