Einschulungsalter im Kindergarten
Einführung des neuen Primarschulgesetzes
(IVS).- Nachdem der Grosse Rat am 15. November 2013 das Gesetz über die Primarschule (PSG) angenommen hat, legt der Staatsrat nun per Beschluss das Inkrafttreten des neuen Gesetzes auf den 1. August 2015 fest. Wie im HarmoS-Konkordat vorgesehen, wird der Kindergarten per 1. August 2015 in die obligatorische Schulzeit integriert. Ab diesem Datum gilt dann auch in der ganzen Schweiz das gleiche Einschulungsalter (4 Jahre).
Auf kantonaler Ebene war in beiden Sprachregionen bis dato der 30. September das offizielle Stichdatum für die Einschulung in die 1. Harmos, wobei den deutschsprachigen Gemeinden eine gewisse Flexibilität gewährt wurde und von Region zu Region unterschiedliche Daten galten.
Um das Schuleintrittsdatum innerhalb des Kantons zu vereinheitlichen und das HarmoS-Konkordat umzusetzen, hat der Staatsrat beschlossen, das Schuleintrittsalter schrittweise herabzusetzen. So treten die Kinder wie folgt in die Schulzeit ein:
Unter- und Mittelwallis Oberwallis
Schuljahr 2015/2016 01.10.2010 – 31.08.2011 01.10.2009 – 28.02.2011
Schuljahr 2016/2017 01.09.2011 – 31.07.2012 01.03.2011 – 30.04.2012
Schuljahr 2017/2018 01.08.2012 – 31.07.2013 01.05.2012 – 30.06.2013
Schuljahr 2018/2019 01.07.2013 – 31.07.2014
Schuljahr 2019/2020 01.08.2014 – 31.07.2015
Mit einer gestaffelten Herabsetzung will der Staatsrat Auswirkungen auf die Beschäftigung des Lehrpersonals vermeiden.
Neben dem Entscheid des Staatsrates befasst sich das Bildungsdepartement mit der Ausarbeitung der nötigen Verordnungen. Geplant ist, die Partner wie üblich in das Vorgehen miteinzubeziehen. Detailliertere Informationen werden im Verlaufe des Herbstes kommuniziert. Unter anderem wird es darum gehen, die Modalitäten für die Umsetzung des Gesetzes für das Schuljahr 2015/2016 und die Eckwerte der Übergangsphase zu definieren. Auch wenn das Primarschulgesetz sich im Wesentlichen auf die pädagogische Ebene beschränkt, können in gewissen Situationen grundlegende Anpassungen bei der Organisation des Schultags anfallen (Schulbeginn/-schluss, Schülertransport, ausserschulische Betreuung usw.).