29.01.2019
| Medienmitteilung
Die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt erinnert daran, dass die Zahlung für die Motorfahrzeugsteuer per 31. Januar 2019 fällig wird und dass nicht gemeldete Adressänderungen Konsequenzen nach sich ziehen können.
Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt