Sozialberatung und Sozialversicherungen

Je nach Situation der Person gibt es finanzielle Hilfen und Leistungen, die sowohl die Finanzen entlasten als auch den Alltag erleichtern können.

Pro Senectute Valais-Wallis bietet allen Personen im AHV-Alter, die zu Hause oder in einem Pflegeheim leben, eine kostenlose und vertrauliche Sozialberatung an. Diese Leistung wird im Auftrag des Kantons Wallis erbracht. 

Mehr dazu

vielfALT

Im Walliser Boten gibt es eine monatliche Seite mit dem Titel "vielfALT", die den Generationen 60+ gewidmet ist.
Februar 2023 -  Die Scham an der Garderobe abgeben, sich trauen, Kontakt aufzunehmen
 

Sozialversicherungen in leichter Sprache und Gebärdensprache

www.curaviva.ch

Invaliditätsversicherung - IV

Die Renten der Invalidenversicherung (IV) werden den Bezügerinnen und Bezügern bis zum Erreichen des AHV-Alters ausbezahlt. Der Anspruch auf eine Invalidenrente erlischt, wenn die versicherte Person ihren Anspruch auf eine AHV-Rente geltend oder vom Rentenvorbezug Gebrauch macht. 

Bestimmte bestehende Leistungen (Hilflosenentschädigung, Assistenzbeitrag und Hilfsmittel) werden im Rahmen der Besitzstandsgarantie über das Erreichen des AHV-Alters hinaus weitergewährt. Es werden jedoch lediglich Leistungen beibehalten, die bereits vor dem Eintritt in das ordentliche Rentenalter bezogen worden sind. 

Ressourcen

Kantonale IV-Stelle Wallis

Die IV-Stelle informiert Sie über Ihre Leistungsansprüche.
www.aivs.ch
+41 27 324 96 11

Finanzielle Hilfen

Hilflosenentschädigung

Mit der Hilflosenentschädigung sollen Personen unterstützt werden, die regelmässig erhebliche Hilfe bei den alltäglichen Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Essen usw. benötigen. 
Hat die versicherte Person bereits vor dem Anspruch auf die Altersrente eine Hilflosenentschädigung der IV bezogen, so erhält sie weiterhin eine Entschädigung in mindestens gleicher Höhe.

Hilfsmittel

Im Alter können Seh-, Hör- und Bewegungsschwierigkeiten auftreten, die durch Hilfsmittel wie Lupenbrillen, Hörgeräte, Rollstühle usw. erleichtert oder überwunden werden können. Die AHV leistet Kostenbeiträge für eine Reihe solcher Hilfsmittel, die in einer abschliessenden Liste festgehalten sind. Die Ausgleichskassen und Pro Senectute Valais-Wallis sind verantwortlich für die Abgabe oder die Vergütung der Kosten von Hilfsmitteln.

Individuelle Finanzhilfe (IF)

Im Auftrag des Bundes kann Pro Senectute Valais-Wallis unter bestimmten Voraussetzungen und nach Prüfung der jeweiligen Situation eine individuelle Finanzhilfe für dringend notwendige Ausgaben leisten, die weder durch private Mittel noch durch die Sozialversicherungen bezahlt werden können. 

Ressourcen

Ausgleichskasse des Kantons Wallis

Für alle Fragen im Zusammenhang mit der AHV
www.ahvwallis.ch/de/index.html
+41 27 324 91 11

Pro Senectute Valais-Wallis

Die Sozialberatung ermöglicht eine persönliche Standortbestimmung.
www.vs.prosenectute.ch/de/beratung.html
+41 27 948 48 50

Alters- und Hinterlassenenversicherung - AHV

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) soll den wegen Alter und Tod zurückgehenden oder wegfallenden Arbeitsverdienst zumindest teilweise ersetzen.

"Mit den Altersrenten trägt sie dazu bei, den Versicherten im Alter den Rückzug aus dem Berufsleben zu ermöglichen und einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten.
Die Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass zum menschlichen Leid, das der Tod eines Elternteils oder des Ehegatten über die Familie bringt, auch noch eine finanzielle Notlage hinzukommt."


www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Alters-und-Hinterlassenenversicherung-AHV/Allgemeines

Ressourcen

Ausgleichskasse des Kantons Wallis

Für alle Fragen im Zusammenhang mit der AHV
www.ahvwallis.ch/de/index.html
+41 27 324 91 11

Gemeinden

In jeder Gemeinde beantwortet Ihnen eine AHV-Zweigstellenleiterin bzw. ein AHV-Zweigstellenleiter Ihre Fragen.
Wenden Sie sich am besten an die Gemeindeverwaltung.
www.geo.vs.ch/de/web/communes/commune

Rechtsberatung und Beistandschaft

Die kostenlose und vertrauliche Sozialberatung von Pro Senectute Valais-Wallis kann Ihnen bei Fragen zur Beistandschaft, zum Vorsorgeauftrag oder bei anderen rechtlichen Themen Auskunft geben. 

Ressourcen

Pro Senectute Valais-Wallis

Die Beistandschaft hilft besonders schutzbedürftigen älteren Menschen, ihre alltäglichen Angelegenheiten zu regeln.
www.vs.prosenectute.ch/de/dienstleistungen/beistandschaften.html
+41 27 948 48 50

Ergänzungsleistungen - EL

Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV werden gewährt, wenn die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. 

Mithilfe von EL-Rechnern können Sie Ihren Anspruch ermitteln.

Online-Tools

EL-Rechner von Pro Senectute

www.prosenectute.ch/de/dienstleistungen/orientierungshilfen/el-rechner.html

EL-Rechner der Informationsstelle AHV / IV

www.finfo.zas.admin.ch 

Ressourcen

Ausgleichskasse des Kantons Wallis

Für alle Fragen im Zusammenhang mit der AHV
www.ahvwallis.ch/de/index.html
+41 27 324 91 11

Gemeinden

In jeder Gemeinde beantwortet Ihnen eine AHV-Zweigstellenleiterin bzw. ein AHV-Zweigstellenleiter Ihre Fragen.
Wenden Sie sich am besten an die Gemeindeverwaltung.
www.geo.vs.ch/de/web/communes/commune

Navigationsmenü