Staatsratsbulletin Staatskanzlei 

Bulletin der Staatsratssitzung vom 23. Februar 2022

Präsidium

An seiner wöchentlichen Sitzung vom 23. Februar 2022 beschäftigte sich der Staatsrat mit 124 Dossiers.

Er beantwortete vier Interpellationen. Er bezog Stellung zu folgender eidgenössischen Vernehmlassung:

  • Antwort an Eidgenössisches Departement des Innern – Vernehmlassung zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (Datenaustausch, Risikoausgleich)

Er behandelte 26 Rekurse und fällte 16 Personalentscheide.

Departement für Finanzen und Energie

Ernennung des stellvertretenden Registerhalters – Binn

Der Staatsrat hat entschieden, Rudolf Jossen nach positiver Vormeinung der Gemeinde zum Stellvertreter des Steuerregisterhalters und Katasterführers der Gemeinde Binn zu ernennen.

Departements für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt

Neugestaltung der Fahrbahn, Trottoirbau und Brückensanierung auf der Kantonsstrasse 93, auf Gebiet der Gemeinde Val de Bagnes

Der Staatsrat gewährt einen Verpflichtungskredit über Fr. 1’200’000 (inkl. MWST und Nebenkosten) für die Neugestaltung der Fahrbahn, den Bau eines Trottoirs und die Sanierung der Brücke bei der Ortsausfahrt von Versegères auf der Kantonsstrasse 93 Le Châble – Mauvoisin, auf Gebiet der Gemeinde Val de Bagnes.

Sanierung der Strassenüberführung Route de Finhaut, auf Gebiet der Gemeinde Finhaut

Der Staatsrat gewährt einen Verpflichtungskredit über Fr. 3'000'000.- (inkl. MWST und Nebenkosten) für die Sanierung der Strassenüberführung Route de Finhaut (Kunstbaute Nr. 644’309) auf der Kantonsstrasse 400 Châtelard – Finhaut – Emosson (Abschnitt Les Crots – Finhaut) auf Gebiet der Gemeinde Finhaut.

Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS)

Homologation der Änderungen des Nachtrags Nr. 1 zum Burgerreglement der Burgegemeinde Nendaz

Der Staatsrat hat die von der Burgerversammlung am 16. Dezember 2021 angenommenen Änderungen des Nachtrags Nr. 1 zum Burgerreglement der Burgergemeinde Nendaz homologiert. Die Änderungen betreffen die Sachleistungen.

Homologation des Reglements für den kommunalen Führungsstab (GFS) über die Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen der Gemeinde St. Niklaus

Der Staatsrat hat das von der Urversammlung der Gemeinde St. Niklaus am 16. Dezember 2021 angenommene Reglement für den kommunalen Führungsstab (GFS) über die Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen homologiert.