Medienmitteilung Dienststelle für Naturgefahren

3. Rhonekorrektion im Abschnitt «Oberwald-Brig»

Verpflichtungskredit beim Grossen Rat beantragt

Im Rahmen der 3. Rhonekorrektion hat der Staatsrat beschlossen, dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit von 17.9 Millionen Franken zu unterbreiten. Dieser dient der Finanzierung der ersten Etappen der Sicherungs- und Revitalisierungsarbeiten im Abschnitt Oberwald-Brig.

Die Prioritären Massnahmen auf dem Abschnitt Oberwald-Brig gehören zu den künftigen Baustellen, die im Rahmen der 3. Rhonekorrektion umgesetzt werden sollen. Deshalb hat der Staatsrat beschlossen, dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit von 17.9 Millionen Franken zu unterbreiten. Mit diesem Betrag soll die erste Umsetzungsphase finanziert werden, d.h. die Erstellung der Auflagedossiers, der Landerwerb und die Realisierung erster Massnahmen.

Der Abschnitt Oberwald-Brig erstreckt sich über 40 Kilometer und betrifft
12 Gemeinden in den Bezirken Goms und östlich Raron. Die Arbeiten für den Hochwasserschutz umfassen Massnahmen zur Stabilisierung des Flussbetts, Schutzmassnahmen für Reckingen und Oberwald sowie Verbreiterungen auf einzelnen Abschnitten. Vorgesehen sind auch Revitalisierungsmassnahmen im Zusammenhang mit den fünf Auengebieten von nationaler Bedeutung auf diesem Flussabschnitt.

Der dem Grossen Rat unterbreitete Verpflichtungskredit entspricht 25 % der Gesamtkosten der prioritären Massnahmen im Goms (71.7 Millionen). Der Nettoanteil des Kantons wird auf 5.7 Millionen Franken geschätzt. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Strassen (ASTRA) werden sich voraussichtlich mit 11.7 Millionen Franken beteiligen. Der Anteil der Walliser Gemeinden beläuft sich auf 358'500 Franken.

Reckingen