Medienmitteilung Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit

Ergebnis der kantonalen Abstimmung vom 3. März 2024 - Ablehnung der Revision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung

Der Entwurf zur Revision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung (GLÖ) wurde abgelehnt. 64.95 % der Walliser Stimmberechtigten haben sich gegen den vorgelegten Text ausgesprochen. Der Staatsrat nimmt den Volksentscheid zur Kenntnis. Die Ladenöffnungszeiten werden nicht, wie im Entwurf vorgesehen, geändert. Es gelten weiterhin die Bestimmungen der aktuellen kantonalen Gesetzgebung.

Das Walliser Stimmvolk lehnt den Entwurf zur Revision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung (GLÖ) mit 64.95 % der gültigen Stimmen ab.

In den letzten zwanzig Jahren gab es nur eine einzige bedeutende Änderung in der Walliser Gesetzgebung zu den Ladenöffnungszeiten. Mit der Revision wollte der Grosse Rat den gesetzlichen Rahmen modernisieren und dem Detailhandel in Anbetracht der sich im Wandel befindenden Lebens- und Konsumgewohnheiten mehr Handlungsspielraum bei den Ladenschlusszeiten einräumen.

Die Revision schlug eine Verlängerung der regulären Ladenschlusszeit von 18.30 Uhr auf 19.00 Uhr vor und führte gleichzeitig den Begriff der vollautomatischen Läden ein, die täglich bis 22.00 Uhr hätten geöffnet bleiben können. Für touristische Orte sah das Gesetz die Beibehaltung der Möglichkeit einer erweiterten Öffnung vor. Die Gemeinden hätten entsprechenden Gebiete festlegen können.

Der Staatsrat nimmt das Abstimmungsergebnis zur Kenntnis. Die kantonale Gesetzgebung bleibt unverändert mit einer Schliessung unter der Woche um 18.30 Uhr und am Samstag um 17.00 Uhr. Die touristischen Orte werden weiterhin direkt in einem Reglement des Staatsrats aufgelistet.