Medienmitteilung Departement für Finanzen und Energie

Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern beim Staat Wallis erneut bestätigt

Der Staat Wallis spielt als grösster Arbeitgeber des Kantons eine wichtige Rolle in Bezug auf die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern. Nach 2013 und 2018 bestätigt eine erneute Analyse durch ein externes Unternehmen eine faire Lohnpraxis beim Staat Wallis für sein gesamtes Personal (Verwaltung, Unterrichtswesen und Gerichte). Die Ergebnisse der Studie bestätigen somit zum dritten Mal, dass die Lohngleichheit eingehalten wird.

Im Rahmen seiner Personalpolitik fördert der Staat Wallis die Chancengleichheit von Frauen und Männern. Der Staatsrat hat deshalb 2017 die Bundescharta für Lohngleichheit im öffentlichen Sektor unterzeichnet, die vorsieht, dass sich der Arbeitgeber verpflichtet, regelmässig Lohnvergleichsstudien durchzuführen. Im Zuge der letzten Revision wurde das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) nun ergänzt und verpflichtet neu Arbeitgeber auch dazu, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Die Änderung, die am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, hat zum Ziel, das verfassungsmässige Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit (Art. 8 Abs. 3 BV) zu konkretisieren.

Um sicherzustellen, dass die Lohngleichheit beim Staat Wallis eingehalten wird, wurde nun eine Analyse nach den anerkannten und empfohlenen Methoden des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann durchgeführt. Es handelt sich um die 3. Analyse dieser Art für den Staat Wallis.

In die Regressionsgleichungen, die zur Analyse der Lohngleichheit verwendet werden, fliessen neben dem Geschlecht auch andere Variablen mit ein, die teilweise Aufschluss über die Höhe des Lohns geben können. Dazu gehören das Dienstalter, die Anzahl der Ausbildungsjahre, die potenzielle Berufserfahrung in Jahren, die mit einer Stelle verbundene berufliche Position und das Anforderungsniveau der Stelle.

Beim Personal des Staates Wallis beträgt die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern 2,1 %; dies unter Berücksichtigung der Unterschiede bei den Qualifikationen und den Arbeitsstellen. Damit wird die Lohngleichheit bereits zum 3. Mal eingehalten, nachdem das Bundesgesetz aufgrund der Ungenauigkeiten der angewandten Methode eine Toleranzschwelle von 5 % als zulässig erachtet.

Die Chancengleichheit ist seit mehreren Jahren ein aktuelles Thema und stellt für jedes Unternehmen eine Herausforderung dar. Die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen in diesem Bereich ist eine gewinnbringende Strategie sowohl für das Personal als auch für den Arbeitgeber.

Der Staat Wallis zielt darauf ab, ein attraktiver, wettbewerbsfähiger und sozialer Arbeitgeber zu sein. In diesem Sinne fördert er geeignete materielle und immaterielle Massnahmen. Seit mehreren Jahren legt der Staat Wallis besonderen Fokus darauf, mit gutem Beispiel voranzugehen, indem er regelmässig Lohngleichheitsanalysen durchführt und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben seines Personals durch verschiedene Massnahmen fördert, so beispielsweise durch die Förderung von Teilzeitarbeit, Jahresarbeitszeit, Telearbeit, Jobsharing oder die Unterstützung von Eltern.

Eine weitere erfreulich Feststellung ist, dass der Staat Wallis seinen Anteil an weiblichen Führungskräften von Jahr zu Jahr steigern kann: von 26 % im Jahr 2005 auf 47 % im Jahr 2022.