Medienkonferenzen

Frühlingsfrost

05/05/2017 | Dienststelle für Landwirtschaft

Der Kanton Wallis, die Walliser Landwirtschaftskammer und die Branchenverbände unterstützen die Walliser Landwirtschaft mit vereinten Kräften.

Der ungewöhnlich starke Spätfrost, der Mitte April aufgetreten ist, hat grosse Schäden verursacht. Wie schwer die Folgen sind, lässt sich zurzeit nicht endgültig abschätzen. Um die zur Verfügung stehenden Massnahmen zu prüfen und die betroffenen Landwirte bestmöglich zu unterstützen, hat der Staat Wallis eine interne Arbeitsgruppe eingesetzt, zu der die Walliser Landwirtschaftskammer (LWK), der Branchenverband der Walliser Weine (BWW) sowie die Walliser Obst- und Gemüse-Branchenorganisation (IFELV) zugezogen wurden. Die Arbeitsgruppe untersucht weitere Lösungen, um die bestehenden Massnahmen zu vervollständigen.

Der Frost, der das Wallis zwischen dem 18. und 21. April heimsuchte, hat insbesondere die Rebberge und die Aprikosenbäume in den Hanglagen stark getroffen. Nach ersten Einschätzungen ist die Lage ernst, wenn auch sehr unterschiedlich. Wie schlimm die Folgen effektiv ausfallen, wird sich allerdings erst bei der Einschätzung der Ernte zeigen. Fakt ist, dass die Landwirte mit hohen Gewinneinbussen oder gar Totalverlusten rechnen müssen und zusätzliche Ausgaben anfallen, da sie ihre Kulturen bearbeiten oder neue pflanzen müssen, um ihren Betrieb aufrecht zu erhalten.

Angesichts dieser aussergewöhnlichen Lage hat der Staat Wallis eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich aus Vertretern der Dienststelle für Landwirtschaft, der Walliser Landwirtschaftskammer, dem Branchenverband der Walliser Weine und der Walliser Obst- und Gemüse-Branchenorganisation zusammensetzt. Die Gruppe wurde damit beauftragt, alle bestehenden oder zu entwickelnden Massnahmen zu prüfen, mit denen man den Landwirten helfen könnte.

Was bereits fest steht: Die Schäden sind beträchtlich, allerdings sind die Regionen und Betriebe sehr unterschiedlich betroffen. Bis eine definitive Bilanz gezogen werden kann, müssen das Ende der Blütezeit sowie die Einschätzung der Ernte abgewartet werden.

Die bestehenden Massnahmen sind breit angelegt: Hilfskredite für die Betriebe, Aufschub der Annuitätenraten für Investitionskredite oder finanzielle Unterstützung zur Erneuerung des Pflanzenkapitals. Die kantonale Dienststelle für Landwirtschaft steht den Landwirten ebenfalls zur Seite, um sie bei Fragen zur Pflege von spätfrostgeschädigten Reben oder Bäumen zu beraten. Um Problemen in der Personalverwaltung entgegenzuwirken, kann die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) eingesetzt werden, die dem Erhalt der Arbeitsplätze dient. Einzig die unbefristeten Arbeitsverträge werden im Falle einer Kurzarbeitsentschädigung berücksichtigt.

Die Arbeitsgruppe prüft mehrere Lösungen, die sich als Ergänzung der bereits verfügbaren Massnahmen anbieten. Priorität hat die Einrichtung einer Bürgschaft durch den Kanton, die es den stark betroffenen Betrieben ermöglicht, bei den Banken entsprechende Darlehen zu erhalten. Ebenfalls möglich wäre, die Produktionsgrenze, deren Festlegung im Kompetenzbereich des BWW liegt, bis zum in der Bundesgesetzgebung verankerten Höchstwert anzuheben. Über Gesamtmeliorationen können die Infrastrukturen zur Frostbekämpfung verbessert werden. Ein Rahmenkredit zusätzlich zum ordentlichen Budget steht auch zur Diskussion. Der Kanton wird ausserdem die Motion des Freiburger Nationalrats Jacques Bourgeois unterstützen, der vom Bundesrat die Schaffung eines nationalen Sicherheitsfonds im Falle von Naturkatastrophen verlangt hat.

Vorgehen und künftige Informationen

Der Kanton Wallis, die WLK, die IFELV und der BWW sind sich bewusst, wie wichtig es für die Walliser Agrarwirtschaft ist, rasch Informationen und eine Garantie zur konkreten Unterstützung zu erhalten. Alle bestehenden Massnahmen sowie die Kontaktangaben der Dossierverantwortlichen finden sich online unter der Adresse https://www.vs.ch/fr/web/sca/degats-dus-au-gel. In den Pflanzenschutzmitteilungen werden ebenfalls regelmässig Informationen zur Pflege der Kulturen veröffentlicht.

Zudem sind regelmässige Aktualisierungsmeldungen über die getroffenen Massnahmen und die Agenda ihrer Umsetzung geplant.

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