Medienmitteilung Dienststelle für Personalmanagement

Teuerung - Der Staatsrat gewährt für 2024 einen Teuerungsausgleich von 1,5 %

Der Staatsrat hat entschieden, dem Personal des Staates Wallis, den kantonalen Lehrpersonen sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Justizbehörden und der Staatsanwaltschaft für 2024 einen Teuerungsausgleich von 1,5 % zu gewähren. Vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Lage des Kantons verzichtet der Staatsrat allerdings darauf, die volle Teuerung auszugleichen, die im Dezember 2023 mit 1,7 % beziffert wurde. Im Rahmen der Subventionierung der Spitäler (Spital Wallis und Walliser Teil des Spitals Riviera-Chablais), der Alters- und Pflegeheime (APH), der sozialmedizinischen Zentren (SMZ), der Fachhochschulen und der Pädagogischen Hochschule, der Höheren Fachschulen, der Institutionen zugunsten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Schwierigkeiten und anderen halbstaatlichen Institutionen mit einem Leistungsauftrag des Staates Wallis gewährt er diesen Angestellten ebenfalls eine Lohnerhöhung von 1,5 %.

Wie dies im Gesetz betreffend die Besoldung der Angestellten des Staates Wallis und im Gesetz über die Besoldung des Lehrpersonals verankert ist, werden die Lohnbestandteile einmal pro Jahr an den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) gemäss Stand vom vorausgehenden Dezember angepasst. Dabei ist in diesen Gesetzen ebenfalls festgehalten, dass der Staatsrat auf die vollumfängliche Auszahlung der Teuerungszulage verzichten kann, falls dies die Finanzlage des Staates erfordert. Der geringe Handlungsspielraum, den das Budget 2024 bietet, reicht nun also nicht aus, um die gesamte Teuerung zu gewähren, die im Dezember 2023 mit +1,7 % beziffert wurde.

Der Anstieg der Jahresteuerung ist auf eine Reihe an Faktoren zurückzuführen; so stiegen einerseits die Energiepreise und Wohnungsmieten, während andererseits die Kosten für gewisse Produkte sanken.

Um den Teuerungsausgleich zwischen den verschiedenen staatlichen und halbstaatlichen Einrichtungen zu vereinheitlichen, hat der Staatsrat zudem entschieden, dem Personal der Spitäler (Spital Wallis und Walliser Teil des Spitals Riviera-Chablais), der Alters- und Pflegeheime (APH), der sozialmedizinischen Zentren (SMZ), der Fachhochschulen und der Pädagogischen Hochschule, der Höheren Fachschulen, der Institutionen zugunsten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Schwierigkeiten und anderen halbstaatlichen Institutionen mit einem Leistungsauftrag des Staates Wallis im Rahmen der Subventionierung dieser Institutionen den Teuerungsausgleich von 1,5 % auf die Löhne zu gewähren.

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