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Grundwasserschutz - Löschschaum im Wallis künftig ohne PFAS

Bis Ende 2023 werden alle Feuerwehren im Wallis mit Schaummitteln ausgerüstet sein, die frei von per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) sind. Alte Schaumbestände, die noch solche Stoffe enthalten können, werden im Laufe des Jahres 2024 eingesammelt und entsorgt. Diese spezifischen Massnahmen für Löschmittel gehören zur Strategie der Dienststelle für Umwelt, die 2021 mit dem Ziel festgelegt wurde, erneute PFAS-Verschmutzungen im Wallis zu vermeiden.

Bestimmte Arten der von den Feuerwehrleuten zur Herstellung von Löschschaum verwendeten Schaummittel können per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) enthalten; früher kamen diese auch bei Übungen zur Anwendung, heute nur noch bei Einsätzen. PFAS sind problematisch, da sie giftig und mobil sind und sich dauerhaft in der Umwelt anreichern.

Im Rahmen der PFAS-Strategie der Dienststelle für Umwelt (DUW) erhalten alle Feuerwehren des Kantons derzeit für Brandeinsätze, bei denen Löschschaum benötigt wird, Schaummittel, die frei von solchen Verbindungen sind. Auch die für ihre Verwendung notwendige Ausrüstung wird geliefert. Diese Umrüstungsaktion läuft bis Ende des Jahres. Zudem wurden seit 2021 keine Feuerwehrübungen mehr mit PFAS-haltigem Löschschaum durchgeführt.

Um die Schaummittelbestände zu ersetzen, hat das Kantonale Amt für Feuerwesen 5000 Liter eines Produkts bestellt, das völlig frei von PFAS ist. Alte Schaumbestände, die solche Verbindungen enthalten können, werden im Laufe des Jahres 2024 entsorgt. Alle Feuerwehren des Kantons sind darüber informiert, dass die alten Schaummittelbestände nicht mehr verwendet werden dürfen und dem Kantonalen Amt für Feuerwesen zur fachgerechten Entsorgung abgegeben werden müssen.

Zudem wurde eine Richtlinie für die Verwendung von Löschschaum durch die Feuerwehr herausgegeben. Das vom Kantonalen Amt für Feuerwesen und von der Dienststelle für Umwelt gemeinsam verfasste Dokument, verbietet die Verwendung von Schaummitteln mit Fluortensiden künftig auch bei Feuerwehreinsätzen. Die Richtlinie beschreibt auch die Anforderungen an die Einrichtung von Übungsplätzen und die Massnahmen, die zu treffen sind, um den Löschschaum bei Einsätzen richtig einzusammeln und zu entsorgen. Alle diese Massnahmen zielen darauf ab, erneute PFAS-Verschmutzungen durch den Einsatz von Löschmitteln zu vermeiden.

© KAF, Staat Wallis