Medienmitteilung Dienststelle für Unterrichtswesen

Analyse der Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Kirchen

Das Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) hat beschlossen, die Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Walliser Schule und den anerkannten Kirchen zu analysieren. Diese Vereinbarung, die am 26. Januar 2021 unterzeichnet wurde, definiert die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen dem Staat Wallis und den Kirchen im obligatorischen Unterricht und auf der Sekundarstufe II. Bisher hat sie eine gute Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Kirchen ermöglicht. Aufgrund der Enthüllungen von Fällen sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Umfeld möchte das DVB ihren Inhalt jedoch neu beurteilen, um die Qualität des Unterrichts zu gewährleisten.

Die Vereinbarung vom 26. Januar 2021 zwischen dem Staat und den anerkannten Walliser Kirchen legt den Grundsatz fest, dass die Kirche dazu beiträgt, eine umfassende Bildung der Persönlichkeit anzubieten, die aus Wissen, Kultur und christlich inspirierten Werten besteht, und dabei die Grundfreiheiten der Schülerinnen und Schüler respektiert. Dieses Dokument klärt die Unterscheidung und Abgrenzung der Rollen sowie der Kompetenzen von Staat und Kirche.  Eine Kommission Kirche – Schule, die sich aus Vertretern der Diözese Sitten, der Abtei Saint-Maurice, der evangelisch-reformierten Kirche und der Dienststelle für Unterrichtswesen zusammensetzt, koordiniert und verfolgt die Fragen zur Religion in der Schule.

Die Vereinbarung sieht vor, dass die Kirchen mit den Schulleitungen zusammenarbeiten. Sie definiert die Ebenen, auf denen die Kirchen in die obligatorische Schulbildung und die Sekundarstufe II eingebunden sind.

Auf der Ebene der obligatorischen Schulbildung werden die Kirchen zum Inhalt des Lehrplans für Ethik und religiöse Kulturen konsultiert. Diese konfessionsunabhängigen Kurse befassen sich mit den grossen religiösen und humanistischen Welttraditionen und werden als ordentliches Fach verstanden. Die Kirchen können Fachleute mit den erforderlichen Qualifikationen zur Verfügung stellen, die den Unterricht in Anwesenheit der regulären Lehrkraft abhalten.

Ebenfalls im Rahmen der katechetischen Aktivitäten können die Kirchen katechetische Zeitfenster (im Durchschnitt einen Tag pro Jahr) organisieren, entsprechend ihrer jeweiligen Konfession. Der gesetzliche Vertreter des Schülers entscheidet frei über die Teilnahme an einer solchen Aktivität, die Schülerinnen und Schüler stehen dann unter der Verantwortung der Kirchen. Im Oberwallis ist im Stundenplan von der 3H bis zur 8H ein Zeitraum für den Religionsunterricht reserviert, der freiwillig ist und von einem Vertreter der Kirche in Anwesenheit der regulären Lehrkraft erteilt werden kann.

In der Sekundarstufe II können die Kirchen durch die Dienste für Seelsorge und spirituelle Animation präsent sein. Diese bieten verschiedene Aktivitäten wie thematische Treffen oder Einkehrtage an.

Bisher hat die Vereinbarung zu einer guten Zusammenarbeit zwischen den Kirchen und der Schule geführt. Aufgrund der Enthüllungen von Fällen sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Umfeld hat das Volkswirtschafts- und Bildungsdepartement jedoch beschlossen, sich mit dem Inhalt der Zusammenarbeitsvereinbarung zu befassen. Die einzelnen Bestimmungen der Vereinbarung sollen evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden, um die Qualität des Unterrichts zu gewährleisten.

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