Medienmitteilung Dienststelle für Raumentwicklung

Teilrevision des kantonalen Richtplans - Vernehmlassung bei Gemeinden und interessierten Organisationen

Der Staatsrat hat die Teilrevision des kantonalen Richtplans (kRP) zur Kenntnis genommen und die Vernehmlassung bei den Gemeinden und interessierten Organisationen genehmigt. Mit dieser Teilrevision soll insbesondere den im Rahmen der Gesamtrevision des kRP festgelegten Aufträgen des Bundes, den neuen bundesrechtlichen Grundlagen sowie den vom Staatsrat verabschiedeten neuen Strategien Rechnung getragen werden. Die Vernehmlassung läuft bis zum 15. Januar 2024. Eine öffentliche Auflage ist für den kommenden Frühling geplant.

Der kantonale Richtplan, das Instrument zur Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten, wurde 2019 vom Bundesrat genehmigt. Von den 49 in diesem Planungsinstrument enthaltenen Koordinationsblättern sind einige innerhalb von vier Jahren nach der Genehmigung zu überarbeiten, andere sind nach der Verabschiedung neuer bundesrechtlicher Grundlagen, insbesondere jener in Zusammenhang mit Energiefragen, zu überprüfen und wieder andere sind an neue kantonale Strategien anzupassen, wie zum Beispiel das kantonale Landschaftskonzept oder die kantonale Energiestrategie.

Zwölf Koordinationsblätter werden, in Übereinstimmung mit Art. 7 Abs. 1 des kantonalen Raumplanungsgesetzes, bei den Gemeinden, den Gemeindeverbänden, den Trägern raumwirksamer Aufgaben und den Umweltorganisationen in die Vernehmlassung gegeben. Diese Vernehmlassung läuft bis zum 15. Januar 2024. Die angepassten Koordinationsblätter betreffen folgende Themen: Schutz, Pflege und Aufwertung der Landschaft (Blatt A.8), Camping (Blatt B.3), Skigebiete (Blatt B.4), Schienennetze (Blatt D.3), Luftfahrtinfrastrukturen (Blatt D.8), Energieversorgung (Blatt E.3), Solaranlagen (Blatt E.5) und Windkraftanlagen (Blatt E.6) sowie Energietransport und -verteilung (Blatt E.7). Ausserdem wurden drei neue Koordinationsblätter für folgende Querschnittsthemenerstellt: Klimawandel (Blatt T.1), Landschaft (Blatt T.2) und Untergrund (Blatt T.3).

Diese unter Mitarbeit von rund zwanzig Dienststellen der Kantonsverwaltung erarbeitete Teilrevision hat zu Aktualisierungen geführt, die es den Gemeinden nun erlauben, ihre räumlichen Strategien zu entwickeln oder anzupassen und ihre Planungsinstrumente nachzuführen.

Es ist vorgesehen, diese Teilrevision des kantonalen Richtplans im Frühling 2024 in die öffentliche Auflage zu geben. Danach muss sie vom Staatsrat beschlossen und vom Grossen Rat verabschiedet werden, bevor sie dann im Laufe des Jahres 2025 vom Bund genehmigt werden kann.

Die Unterlagen dieser Vernehmlassung sind online unter folgender Adresse verfügbar: Laufende kantonale Vernehmlassungen - - vs.ch.