News Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz

Vorschlag des Staatsrats zur Wahl eines neuen Mitglieds in den Justizrat

Der Staatsrat schlägt dem Grossen Rat die Wahl von Eliane Gaspoz als Mitglied mit besonderen Kenntnissen im Bereich Human Resources in den Justizrat vor. Damit könnte sie in dieser Funktion die Nachfolge von Monika Henzen antreten, die per 30. September 2023 zurücktritt. Der Grosse Rat wird in seiner Dezembersession 2023 über diese Kandidatur entscheiden.

Der Justizrat besteht aus neun Mitgliedern, davon drei Mitglieder von Amtes wegen und sechs Mitglieder, die vom Grossen Rat gewählt werden. Mitglieder von Amtes wegen sind: der Generalstaatsanwalt; ein Mitglied des Walliser Anwaltsverbandes, das von diesem ernannt wird; ein Mitglied der Verwaltungskommission des Kantonsgerichts, das von dieser ernannt wird. Die übrigen sechs Mitglieder (ein Anwalt, ein erstinstanzlicher Richter, ein Staatsanwalt, ein Mitglied des Grossen Rates, zwei Mitglieder mit besonderen Kenntnissen auf Vorschlag des Staatsrates) werden vom Grossen Rat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt, die zweimal verlängert werden kann.

Dieses von der Legislative, Exekutive und Judikative unabhängige Verfassungsorgan übt die administrative Aufsicht über die Organisation und die Funktionsweise der Gerichtsbehörden und der Magistraten der Staatsanwaltschaft aus. In Bezug auf die richterlichen Wahlen gibt es eine Stellungnahme zu den Kandidaturen zuhanden des Grossen Rates ab, nachdem es die Ausschreibung organisiert, die Kandidaturen geprüft und die Voraussetzungen zur Wählbarkeit überprüft hat.

Eliane Gaspoz verfügt über eine reiche und langjährige Erfahrung als Personalchefin der Walliser Kantonalbank (WKB). Sie kennt die Hintergründe der Rekrutierungs-verfahren und verfügt über fundierte Kenntnisse im Bereich des Personal-managements, Kompetenzen, die vom Justizrat insbesondere für die richterlichen Wahlen verlangt werden.