Medienmitteilung Dienststelle für Gesundheitswesen Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur

Krankenversicherungsprämien 2024 - Deutliche Erhöhung für alle Altersgruppen

Wie in allen Schweizer Kantonen werden die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Wallis im Jahr 2024 deutlich steigen. Die durchschnittliche Prämie (alle Altersklassen, Franchisen und Modelle) im Wallis wird um 27 Franken pro Monat (+8.6 %) höher sein und damit 335 Franken betragen. Dieser Anstieg ist ähnlich wie derjenige des Schweizer Durchschnitts (+29 Franken, +8.7 %). Er fällt in einen Zeitraum, in dem die Schweizer Haushalte bereits mit erhöhten Preisen für Energie, Konsumgüter und Mieten konfrontiert sind. Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (nachfolgend DGSK) zeigt sich darüber besorgt. Neben den Budgetmitteln in Höhe von 250 Millionen Franken, d.h. zusätzlichen 11 Millionen, für Subventionen für die Krankenversicherung fordert der Staatsrat vom Bund, rasch Massnahmen zur Begrenzung der Gesundheitskosten zu ergreifen. Der Kanton Wallis erinnert die Versicherten ebenfalls daran, dass durch Wechsel der Krankenkasse, der Franchise oder des Versicherungsmodells Einsparungen erzielt werden können.

Der Anstieg der durchschnittlichen Prämie im Wallis (alle Versicherungsmodelle und Franchisen zusammengenommen) ist für alle Altersgruppen beträchtlich.

 

Durchschnittliche Prämie, Wallis, 2024   

in CHF           

Differenz      

in CHF

Differenz   

in %

Erwachsene

CHF 395.00

CHF +31.00

+8.7 %

Junge Erwachsene (19-25 Jahre)

CHF 285.00

CHF +21.00

+8.3 %

Kinder (0-18 Jahre)

CHF 101.00

CHF +8.00

+7.8 %

Die durchschnittliche Prämie für Erwachsene im Wallis wird 32 Franken unter dem Schweizer Durchschnitt liegen. In der Romandie wird das Wallis weiterhin die niedrigste Prämie haben.

Der Bund hat angekündigt, für das Jahr 2024 zusätzlich 11.1 Millionen Franken. für die individuelle Prämienverbilligung bereitzustellen. Dieser Betrag erlaubt es, genauso viele Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu unterstützen wie im 2023. Der Grosse Rat wird im Dezember über den Gesamtbetrag von 250.3 Millionen Franken entscheiden. So dürften 2024 mehr als 90’000 Versicherte eine Subvention erhalten.

Aufruf zu mehr Transparenz und Governance

Die Prämienerhöhung spiegelt den stetigen Anstieg der Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wider. Diese Kosten sind 2022 im Vergleich zu 2021 in allen Gesundheitsbereichen gestiegen, mit Ausnahme des stationären Spitalbereichs (Spitalaufenthalte). Die Bereiche Medikamente, Alters- und Pflegeheime und Pflege zu Hause haben den höchsten Anstieg zu verzeichnen.

Der Kanton Wallis arbeitet mit den kantonalen Gesundheitsdienstleistern zusammen, um den Anstieg der Gesundheitskosten in seinem Zuständigkeitsbereich zu begrenzen. Die Förderung von Prävention und des Verbleibs zu Hause sowie die Bündelung der Spitaltätigkeiten und die Regulierung der Grossgeräte sind nur einige Massnahmen, die darauf abzielen, das Gesundheitssystem qualitativ und wirtschaftlich effizienter zu machen.

Diese Massnahmen werden jedoch nicht ausreichen, um den Anstieg der Gesundheitskosten einzudämmen, da der Handlungsspielraum der Kantone beschränkt ist. Das DGSK fordert den Bund daher auf, rasch zu handeln, insbesondere um die Preise für Medikamente zu senken, gegen die übermässige Inanspruchnahme medizintechnischer Leistungen vorzugehen, die Grundversorgung zu fördern und in Gesundheitsförderung und Prävention zu investieren. Das Departement fordert ebenfalls mehr Transparenz, damit die Kantone sich auf aktuelle und vollständige Daten stützen können, um eine möglichst bedarfsgerechte Planung des Versorgungsangebots zu gewährleisten. Schliesslich ruft es zu einer Reflektion über die Steuerung des schweizerischen Gesundheitssystems auf, das aufgrund des aktuellen gesetzlichen Rahmens unter deutlichen Lücken in der Governance leidet.

Individuelle Massnahmen zur Senkung der Prämienrechnung

Der deutliche Anstieg der Krankenversicherungsprämien fällt in einen Zeitraum, in dem die Schweizer Haushalte bereits mit einer Inflation bei den Konsumgütern sowie höheren Energiepreisen und Mieten konfrontiert sind. Das für die Gesundheit zuständige Departement erinnert daran, dass Versicherte häufig Einsparungen bei ihren Prämien vornehmen können, wenn sie die Krankenkasse, das Krankenversicherungsmodell oder die Franchise wechseln. Tatsächlich ist fast die Hälfte der Versicherten bei einer Krankenkasse, deren Prämie über der durchschnittlichen Prämie im Wallis liegt. Wer sich für den Krankenversicherer mit der tiefsten Prämie entscheidet, kann bis zu 150 Franken pro Monat sparen. Auf der Website des Bundes www.priminfo.admin.ch können alle im Kanton verfügbaren Prämien eingesehen werden.

Versicherte, die ihre Grundversicherung wechseln wollen, können dies ohne Einschränkung oder Nachteil unabhängig von ihrem Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand tun, sofern sie ihre Prämien beglichen haben. Der Versicherer darf das Aufnahmegesuch nicht ablehnen, selbst wenn der Versicherte noch in medizinischer Behandlung ist. Die Kündigung oder der Änderungsantrag muss dem Krankenversicherer vor dem 30. November 2023 (Eingangsdatum des Schreibens) zugestellt werden. Es wird empfohlen, das Kündigungsschreiben spätestens Mitte November per Einschreiben zu verschicken. Musterbriefe sind verfügbar unter https://www.vs.ch/de/web/ssp/pour-les-assurés.