Medienmitteilung Staatsrat

Ergebnis der kantonalen Abstimmung vom 10. September 2023

Das Volk sagt Nein zum Dekret über das Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen - Das Stimmvolk hat das Dekret über das Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen abgelehnt. 53.94 % der Walliser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben sich gegen die Vorlage ausgesprochen. Der Staatsrat nimmt dieses Ergebnis zur Kenntnis. Damit wird das kantonale Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen nicht vereinfacht und beschleunigt, wie dies das Dekret beabsichtigt hatte, und es gelten weiterhin die in der kantonalen Baugesetzgebung enthaltenen Bestimmungen.

Das Dekret über das Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen wurde von 53.94 % der Stimmbeteiligten abgelehnt. Mit dem Dekret hätte der neue Artikel 71a des nationalen Energiegesetzes umgesetzt werden sollen, der bis Ende 2025 den Bau grosser Photovoltaikanlagen vorantreiben will. Nachdem die Kriterien für die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen bereits vom Bundesrecht geregelt werden, bezieht sich das vom Volk abgelehnte Dekret einzig auf das kantonale Verfahren. Es hätte unter anderem die Einführung eines konzentrierten Verfahrens für die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen und die Einrichtung des Staatsrates als Bewilligungserstinstanz anstelle der kantonalen Baukommission (KBK) zur Folge gehabt, was den direkten Beschwerdeweg ans Kantonsgericht ermöglicht hätte. Des Weiteren wäre der für die Energie zuständigen Dienststelle die Aufgabe einer besonderen Untersuchungsbehörde zuteil worden.

Der Staatsrat nimmt das Abstimmungsergebnis zur Kenntnis. Mit dem Nein des Walliser Stimmvolkes erlischt die Gültigkeit des vom Grossen Rat angenommenen Dekrets. Damit gilt für grosse Photovoltaikanlagen weiterhin das Bewilligungsverfahren, das in der kantonalen Baugesetzgebung vorgesehen ist und in die Zuständigkeit der kantonalen Baukommission (KBK) fällt. Rechtsmittel müssen entsprechend beim Staatsrat, dann beim Kantonsgericht und schliesslich beim Bundesgericht eingelegt werden. Die Bedingungen für die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen, die im Bundesrecht geregelt sind, bleiben unverändert.