Medienmitteilung Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten

Ständeratswahlen 2023 - Neun Kandidaten für den Kanton Wallis

Neun Kandidierende stellen sich anlässlich der Ständeratswahlen vom 22. Oktober 2023 zur Wahl. Sie haben ihre Kandidatur, wie es das Gesetz vorschreibt, bis spätestens diesen Montag um 12.00 Uhr bei der Staatskanzlei eingereicht.

Die Kandidaten für den Ständerat, in der Reihenfolge ihrer Hinterlegung, sind:

  • Philippe NANTERMOD, Conseiller national, avocat / Nationalrat, Rechtsanwalt, Vouvry

Liste présentée par / Liste hinterlegt durch:

PLR.Les Libéraux-Radicaux Valais / FDP.Die Liberalen Wallis.
 

  • Jean-Luc ADDOR, Conseiller national, avocat / Nationalrat, Rechtsanwalt, Savièse

Liste présentée par / Liste hinterlegt durch:

Union démocratique du centre (UDC) / Schweizerische Volkspartei (SVP).
 

  • Aferdita BOGIQI, Conseillère communale / Gemeinderätin, Choëx

Liste présentée par / Liste hinterlegt durch:

Parti socialiste du Valais romand (PSVR).
 

  • Marianne MARET, Conseillère aux Etats / Ständerätin, Troistorrents

Beat RIEDER, Ständerat, Anwalt und Notar / Conseiller aux Etats, avocat et notaire, Wiler

Liste présentée par / Liste hinterlegt durch:

Le Centre / Mitte-Parteien (Die Mitte Oberwallis, neo – die Sozialliberale Mitte).
 

  • Philippe JANSEN, Analyste criminel / Kriminalanalytiker, Vert'libéraux, Sion

Jeannette SALZMANN, Geschäftsführerin / Entrepreneure, Grünliberale, Naters

Liste présentée par / Liste hinterlegt durch:

Les Vert'libéraux / Die Grünliberalen.
 

  • Céline DESSIMOZ, Députée, infirmière-comptable / Grossrätin, Bramois

Liste présentée par / Liste hinterlegt durch :

Les Vert-es / Grüne.
 

  • Claudia ALPIGER, Politologin, Dr. rer. soc. / Politologue, Dr. rer. soc., Brig

       Liste présentée par / Liste hinterlegt durch :

       Sozialdemokratische Partei Oberwallis (SPO).

Die Ständeratswahl erfolgt nach kantonalem Recht. Die Wahl der Mitglieder des Ständerats findet nach dem Majorzsystem mit dem absoluten Mehr im ersten Wahlgang und mit relativem Mehr im zweiten Wahlgang statt.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am Sonntag, 12. November 2023 durchgeführt. Die Hinterlegung der diesbezüglichen Listen muss gegebenenfalls spätestens bis am Dienstag, 24. Oktober 2023 um 17.00 Uhr erfolgen.

Es sei daran erinnert, dass in diesem Jahr alle Kandidaturen für die Ständeratswahl auf ein und demselben Wahlzettel aufgeführt werden: dem einzigen amtlichen Wahlzettel. Nur der einzige amtliche Wahlzettel ist gültig und ist für diese Wahl zu verwenden. Der stimmberechtigte Bürger übt sein Stimmrecht unter Verwendung des einzigen amtlichen Wahlzettels aus. Der stimmberechtigte Bürger gibt seine Stimmen den kandidierenden Personen, indem er von Hand das Kästchen neben ihrem Namen ankreuzt. Der einzige amtliche Wahlzettel ist ungültig, wenn er mehr angekreuzte Kästchen enthält, als Personen zu wählen sind. Im ersten Wahlgang kann der stimmberechtigte Bürger somit maximal zwei Kästchen ankreuzen.

Illustrationsbild