Medienmitteilung Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Wiederanstieg der Fälle von Faulbrut und Sauerbrut der Bienen im Wallis

Seit Beginn des Frühjahrs 2023 wurden im Kanton mehr als zehn Ausbrüche der Sauerbrut und vier Ausbrüche der Faulbrut entdeckt. Es wurden unter anderem vorübergehende Verlegungsverbots für Bienenstöcke in einem Radius von ein bis zwei Kilometern um diese verschiedenen Ausbrüche in den Gemeinden Visperterminen, Blatten, Saas-Almagell, Bettmeralp, Nendaz, Evolène, Vérossaz und Evionnaz erlassen. Die Region Nendaz ist stark von diesen beiden Formen der Brutkrankheit betroffen. Es handelt sich um hochansteckende bakterielle Krankheiten, die die Bienenbrut befallen, für den Menschen aber ungefährlich sind. Eine Sperrzone von rund 70 km2 wurde eingerichtet.

Im vergangenen Jahr hat eine epidemiologische Untersuchung, die nach der Entdeckung eines Faulbrutfalls bei Bienen in der Gemeinde Nendaz durchgeführt wurde, drei weitere Ausbrüche ergeben, darunter einen in der Gemeinde Chermignon. Daraufhin mussten fast 700 Bienenstöcke kontrolliert werden. Die im Frühjahr 2023 durchgeführten Kontrollen führten zur Aufhebung der Beschränkungen.

Laufende Untersuchungen

Trotz der Massnahmen wurden diesen Sommer neue Fälle im selben Gebiet in der Gemeinde Nendaz entdeckt. Derzeit werden rund 1000 Bienenstöcke in über 150 Bienenhäusern in den Gemeinden Nendaz, Evolène, Vérossaz und Evionnaz untersucht. Diese gross angelegte Intervention wird vom kantonalen Bieneninspektor geleitet. Seit zwei Wochen sind mehr als zehn regionale Bieneninspektoren vor Ort im Einsatz, von denen einige aus der kantonalen Einsatzgruppe zur Verstärkung gekommen sind. Es ist derzeit nicht auszuschliessen, dass die durchgeführten Untersuchungen noch weitere Fälle in anderen Gemeinden aufdecken.

In den ebenfalls betroffenen Gemeinden Visperterminen, Blatten, Saas-Almagell und Bettmeralp sind die ersten Inspektionen bereits abgeschlossen und einige Sperren werden demnächst aufgehoben.

Aktuelle Bekämpfungsmassnahmen

Die Europäische Faulbrut und die Amerikanische Faulbrut sind durch direkten Kontakt zwischen den Bienen, aber auch über die Rahmen der Bienenstöcke und Imkerutensilien hoch ansteckend und sie können ganze Bienenvölker dezimieren. Aus diesem Grund sehen die gesetzlichen Vorgaben des Bundes die Einführung von sanitären Massnahmen durch den kantonalen Veterinärdienst vor, um die Imkereibranche zu schützen. Diese Massnahmen umfassen unter anderem die Beseitigung von verseuchten Bienenstöcken.

In den betroffenen Regionen gelten diese restriktiven Massnahmen für Bienenstöcke in einem Umkreis von einem bzw. zwei Kilometern um die Ausbrüche der Sauerbrut bzw. Faulbrut und sehen folgendermassen aus:

  • Es ist verboten, Bienen oder Waben anzubieten, zu verlegen oder einzuführen. Utensilien dürfen nur gereinigt und desinfiziert zu einem anderen Bienenstand transportiert werden.
  •  Das Verlegen und Einführen von Bienen innerhalb der Verbotszone bedarf der Genehmigung des Kantonstierarztes.
  • Alle Bienenstöcke in den betroffenen Gebieten werden einer Kontrolle vom regionalen Bieneninspektor unterzogen, die so weit wie möglich angekündigt wird.

 

Die von den eingeführten Massnahmen betroffenen Imker werden per Post informiert. Die Aufhebung der Restriktionsmassnahmen, die von den Ergebnissen der Untersuchung abhängt, wird aber frühestens in 60 Tagen erfolgen.

Zu treffende Vorsichtmassnahmen

Folgende Vorsorgeprinzipien sollten daher in Erinnerung gerufen werden: Jeder noch nicht registrierte Hobby- oder Berufsimker ist verpflichtet, seine Tätigkeit und seine Bienenstöcke innerhalb von 3 Tagen über den zuständigen regionalen Inspektor beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen anzumelden. Darüber hinaus ist jeder, der Bienen hält oder betreut, zur Wachsamkeit verpflichtet, indem er Verdachtsfälle umgehend dem zuständigen Regionalinspektor meldet. Schliesslich ist der Imker verpflichtet, jede Verlegung der Bienen in einen anderen Inspektionskreis den zuständigen Inspektoren zu melden.

Die Krankheit stellt keine Gefahr für den Menschen dar.

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