Medienmitteilung

Individuelle Verbilligung der Krankenversicherungsprämien 2017

22/12/2016 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Im Rahmen der Verabschiedung des Budgets 2017 des Kantons Wallis hat das Parlament auf Voranschlag der Vorsteherin des Departements für Gesundheit, Soziales und Kultur 169.7 Millionen Franken für die Verbilligung der Krankenversicherungsprämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zugesprochen. Mit diesem Betrag erhalten etwa 70`000 Personen eine individuelle Verbilligung der Prämien 2017.

Die individuelle Prämienverbilligung hilft Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen ihre Krankenversicherungsprämien zu bezahlen. Die Krankenversicherung wird vom Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) auferlegt.

Der Betrag der Subventionen 2017 ist um 7.7 Millionen Franken höher als 2016. Mit dieser Erhöhung bleibt die Anzahl Empfänger gleich, da die Krankenversicherungsprämien gestiegen sind. Etwa 70`000 Personen werden 2017 eine individuelle Prämienverbilligung erhalten. Dies entspricht etwa 20 % der Bevölkerung (idem 2016).

Fast die Hälfte der vom Parlament zugesprochenen 169.7 Millionen Franken ist eine gezielte Hilfe für Personen oder Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen (ordentliche Bezüger). Für diese Personen ist die Prämienverbilligung partiell und variiert zwischen 5 % bis 69 % der Durchschnittsreferenzprämie in Abhängigkeit des Einkommens. 86 Millionen gehen an Personen, die Sozialhilfe oder AHV/IV-Ergänzungsleistungen erhalten. Ihnen wird die Referenzprämie zu 100 % vergütet. Dieser Betrag dient ebenfalls der Finanzierung von unbezahlten Prämien und/oder KVG-Kostenbeteiligungen (Verlustscheine).

Verfahren für die individuelle Prämienverbilligung

Die Begünstigten werden auf Basis der Steuererklärung 2015 automatisch ermittelt und im Februar 2017 persönlich informiert.

Personen, deren familiäre (Hochzeit, Geburt, Scheidung, Tod usw.) oder finanzielle Situation (Rente, Anspruchsende auf Arbeitslosenentschädigung usw.) sich im Jahr 2016 geändert hat, müssen sich mit einem Spezialgesuch für die individuelle Prämienverbilligung an die Ausgleichskasse des Kantons Wallis wenden, wenn sie 2017 Subventionen erhalten möchten. Diese Gesuche werden gesondert geprüft. Auch Personen, die der Quellensteuer unterstellt sind, sowie junge Erwachsene zwischen 18 und 20 Jahren, die nicht mehr denselben rechtlichen und steuerlichen Wohnsitz wie ihre Eltern haben, können ebenfalls ein Spezialgesuch vor Ende Dezember 2017 stellen, um eine Prämienverbilligung zu erhalten.

Weitere Informationen finden Sie in der angehängten Präsentation und unter www.vs.ch/gesundheit > Rubrik Krankenversicherung.