Medienmitteilung Dienststelle für Gesundheitswesen

Planung der Langzeitpflege 2023-2025 - Der Staatsrat verabschiedet den Schlussbericht

Der Staatsrat hat den Schlussbericht über die Planung der Langzeitpflege für den Zeitraum 2023-2025 verabschiedet. Der Berichtsentwurf, der Anfang Jahr in die Vernehmlassung geschickt wurde, ist insgesamt sehr positiv aufgenommen worden. Die Regierung sieht angesichts des zunehmenden Bedarfs, in den Alters- und Pflegeheimen (APH) maximal 404 neue Langzeitbetten, bis zu 97 zusätzliche Kurzaufenthaltsbetten sowie 40 Betten in Übergangspflegeeinheiten (UTP) vor. 163 neue Plätze in Tagespflegeeinrichtungen können ebenfalls geschaffen werden. Bei der Pflege zu Hause wurde die Wachstumsrate nach unten korrigiert, die langfristigen Ziele werden jedoch beibehalten. Die Umsetzung wird in Zusammenarbeit mit den beteiligten Partnern in Kürze beginnen.

Die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bericht über die Planung der Langzeitpflege für den Zeitraum 2023-2025 zeigen eine Zustimmungsrate von über 90 % für die Erhöhung der Anzahl der Pflegeheimbetten, die Schaffung von Übergangspflegeeinheiten in Pflegeheimen (vorübergehende Aufnahme von Patientinnen und Patienten zwischen Spital und Zuhause) und die Entwicklung von Zwischenstrukturen (Betten für Kurzaufenthalte, Tagespflegeeinrichtungen), Die Verringerung auf 10 % des Anteils der APH-Betten für Personen, die wenig Pflege benötigen, wird zu mehr als 70 % befürwortet.

In Bezug auf die Pflege zu Hause wurde der Bericht angepasst, und die Anzahl der Pflegestunden zu Hause steigt damit weniger schnell an. Diese Korrektur nach unten wurde angesichts der Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Pflegepersonal vorgenommen. Der jetzige Anstieg entspricht dem Trend der Jahre 2011 bis 2021.

Der Planungsbericht enthält auch neun Empfehlungen zur Umsetzung. Diese wurden in der Vernehmlassung positiv aufgenommen, insbesondere die Überprüfung der Betreuungsmodelle zur Bewältigung des Personalmangels sowie die Anpassung der Wohnungen für ältere Menschen und die Entwicklung von Wohnungen mit sozialmedizinischer Betreuung. Lediglich die Empfehlung, die Verwaltung der Einweisungen in Pflegeheime der sozialmedizinischen Koordinationsstelle (SOMEKO) zu übertragen, fand keine Mehrheit (42 % dafür). Unter Berücksichtigung der eingegangenen Kommentare wurde die Empfehlung so umformuliert, dass sie für die Pflegeheime und die Gemeinden weniger einschränkend ist, wobei das Ziel, die SOMEKO im Hinblick auf eine verstärkte Koordination der Einweisungen zu stärken, beibehalten wurde.

Kurzfristig wird diese neue Planung im Jahr 2025 finanzielle Auswirkungen in der Höhe von rund CHF 6.4 Mio. nach sich ziehen, davon gehen CHF 3.5 Mio. zulasten des Kantons und CHF 2.9 Mio. zulasten der Gemeinden. CHF 4 Mio. des Gesamtbetrags sind für die Pflege zu Hause vorgesehen, der Rest jeweils zur Hälfte für die Hilfe zu Hause und für die Übergangspflegeeinheiten (UTP). Die neuen Betten in APH und die Plätze in Tagespflegeeinrichtungen sind darin nicht eingeschlossen. Sie werden bis 2025 noch nicht zur Verfügung stehen. Ihre Projektion wird in die Analyse 2026-2030 einbezogen, die demnächst beginnen wird. Die vorliegende Planung umfasst, bedingt durch die Verzögerung durch die COVID-Krise, nur zwei Jahre. Langfristig werden die finanziellen Auswirkungen auf 24 Millionen Franken jährlich geschätzt (16 Millionen zu Lasten des Kantons, 8 Millionen zu Lasten der Gemeinden). Eine Neubeurteilung wird im Rahmen der Planung der Langzeitpflege 2026-2030 erfolgen.

Die Planung der Langzeitpflege 2023-2025 versucht, den Bedürfnissen und Erwartungen der betagten, älteren Personen bestmöglich gerecht zu werden, indem sie die Besonderheiten dieser verletzlichen Bevölkerungsgruppe berücksichtigt. Sie zielt darauf ab, die seit mehreren Jahren im Wallis verfolgte Politik der Betreuung zu Hause fortzusetzen und wird weiterhin Gegenstand eines Monitorings sein, welches die Angemessenheit des Angebots an die Bedürfnisse sowie die Einhaltung der Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien der Leistungen überwacht.

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur wird die Gemeinden und die Pflegeanbieter anhalten, diese Planung umzusetzen. Es wird demnächst in Zusammenarbeit mit den betroffenen Partnern die Arbeiten und Überlegungen im Zusammenhang mit den neun im Bericht formulierten Empfehlungen einleiten. Nach Ablauf des Zeitraums von 2023-2025 wird eine neue Planung für den Zeitraum 2026-2030 erstellt.