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Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflege- und Lehrpersonals

Über 40 Millionen Franken Nettoinvestitionen des Kantons Wallis

Angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege und im Unterrichtswesen ergreift der Staatsrat wichtige Massnahmen für die beiden Bereiche. So hat der Kanton entschieden, grössere Beträge zu investieren, um die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals des Spital Wallis, in APH und im SMZ zu verbessern. Zudem werden ab dem Schuljahr 2023/2024 bedeutende Massnahmen umgesetzt, um die Attraktivität des Lehrberufs zu steigern und die Qualität des Unterrichts der Walliser Schule von der obligatorischen Schulzeit bis zur allgemein- und berufsbildenden Sekundarstufe II zu gewährleisten.

Viele Pflegefachpersonen kehren ihrem Beruf frühzeitig den Rücken und Schulen bekunden Mühe, qualifizierte Lehrpersonen zu finden. Der Fachkräftemangel macht sich sowohl auf kantonaler als auch auf nationaler Ebene bemerkbar und hat sich durch die Corona Pandemie und die erhöhte Komplexität der Betreuungsfälle zugespitzt. Daher hat der Staatsrat entschieden, wichtige Massnahmen zu ergreifen, um die Arbeitsbedingungen des Pflege- und Lehrpersonals zu verbessern und die Attraktivität dieser Berufe zu steigern.

Pflegepersonal

Im Rahmen der Umsetzung der nationalen Volksinitiative «Für eine starke Pflege» erstellt der Kanton einen Massnahmenplan, um den zweiten Teil der Initiative, also die Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals, vorwegzunehmen. So werden ab 2023 schrittweise Massnahmen zugunsten des Pflegepersonals des Spital Wallis (HVS), der APH und der SMZ eingeführt. Hierfür wird 2023 ein Budget von 7 Millionen Franken gewährt, das schrittweise auf 15 Millionen Franken im Jahr 2024 und 20 Millionen Franken im Jahr 2025 erhöht wird. Dieser Massnahmenplan ist die Antwort auf die Aufforderung des Bundes nach raschem Handeln der Kantone, Sozialpartner und allen Akteuren des Gesundheitssystems. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) stimmte diesem Prinzip formell zu.

Die 7 Millionen Franken, die für das Jahr 2023 gesprochen wurden, fliessen in die Lohnerhöhung in Pflegeberufen – einschliesslich medizintechnischer und -therapeutischer Berufe am HVS sowie für die Erhöhung der Nacht-, Wochenend- und Feiertagszulagen. Sie wurden im Dezember 2022 vom Grossen Rat genehmigt, um die Löhne des HVS an diejenigen der nahegelegenen Spitäler (Spital Riviera-Chablais und Spital Thun) anzugleichen.

Im Jahr 2024 kommen weitere 8 Millionen Franken hinzu, um den Personalbestand der Pflegefachkräfte am HVS zu erhöhen und einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den Langzeitpflegebereich auszuarbeiten. Das HVS hat sich zum Ziel gesetzt, jährlich 20 bis 30 zusätzliche Vollzeiteinheiten (VZE) zu schaffen, um das Arbeitsvolumen des Pflegepersonals zu reduzieren. Darüber hinaus wird durch den GAV eine Harmonisierung der Sozial- und Lohnbedingungen der APH und SMZ im Kanton möglich. Dies wird in einem Postulat gefordert, das vom Parlament angenommen wurde.

Schliesslich werden im Jahr 2025 zusätzliche 5 Millionen Franken eingesetzt, um den Personalbestand des HVS weiter aufzustocken, sodass im Vergleich zu heute 60 zusätzliche VZE vorhanden sein werden. Die ergänzenden Mittel dienen ausserdem dazu, die Gehälter in APH und SMZ an jene des HVS anzugleichen.

Dadurch ist das Wallis der erste Kanton, der sich mit Aussicht etwaiger Bundesbeiträge für die Umsetzung des zweiten Teils der Initiative einsetzt. Die Massnahmen ergänzen das erste Massnahmenpaket im Zusammenhang mit der Ausbildung, bei dessen Ausarbeitung der Kanton bereits weit fortgeschritten ist. Um neues Personal zu finden und vorzeitige Abgänge zu verhindern, sind diese bedeutenden Investitionen des Kantons im Hinblick die Aufwertung und die Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe notwendig. Sie dienen der finanziellen Anerkennung und der Verbesserung der allgemeinen Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals.

Lehrpersonal

Der Staatsrat möchte die Attraktivität des Lehrberufs und die Unterrichtsqualität der Walliser Schule auf allen Stufen – von der obligatorischen Schulzeit bis zur allgemein- und berufsbildenden Sekundarstufe II – steigern. Daher hat er entschieden, wichtige Massnahmen zu einem Kostenpunkt von rund 30 Millionen Franken umzusetzen. Von diesem Betrag übernimmt der Kanton 21 Millionen Franken netto. Durch die Massnahmen werden die Arbeitsbedingungen für Lehrpersonen und Schuldirektionen optimiert.

Dank gezielter zusätzlicher Ressourcen können Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Lernende mit besonderen Bedürfnissen besser betreut werden. Die Folgen der Coronapandemie, die beunruhigende Lage im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt sowie die Klima- und Energiekrise haben die Gesellschaft, insbesondere Kinder und Jugendliche, verunsichert. Immer häufiger treten psychische Probleme, Störungen und Verhaltensauffälligkeiten auf. Der Lehrberuf ist dadurch immer komplexer geworden. Bei der Betreuung von Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen kommen immer mehr Aufgaben dazu und die Anforderungen an Lehrpersonen steigen. Daher sind mehr Mittel und Zeit erforderlich.

Für die obligatorische Schulzeit hat der Staatsrat entschieden, die Anzahl der Präsenzlektionen zu reduzieren, damit die Lehrpersonen mehr Zeit haben, Schülerinnen und Schüler zu betreuen und die zunehmend komplexeren Fälle zu bewältigen. Durch diese Änderung passt sich das Wallis an die anderen Kantone an, denn abgesehen vom Tessin fällt die Anzahl der Unterrichtslektionen im Wallis gegenwärtig schweizweit am höchsten aus. Dadurch kann auch der Abwanderung von Walliser Lehrpersonen in andere Kantone aufgrund besserer Rahmenbedingungen entgegengewirkt werden.

Zudem werden die Ressourcen für Schuldirektionen erhöht, um sie beim Schulmanagement, der Unterstützung von Lehrpersonen und dem Erledigen neuer Aufgaben, die insbesondere mit der Digitalisierung der Schule zusammenhängen, zu entlasten. Darüber hinaus entschied der Staatsrat weitere Massnahmen zur Verbesserung der Betreuungsqualität für Schülerinnen und Schüler. Die wichtige Funktion der Klassenlehrperson wird in allen Stufen aufgewertet und gestärkt. Ferner werden grosse Anstrengungen unternommen, um das Budget für Weiterbildungen wesentlich zu erhöhen. Schliesslich sind zusätzliche Unterstützungen vorgesehen, um Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Lernende gezielt zu betreuen – sowohl durch Schulmediation als auch durch das Vorbeugen von Schulabbrüchen.

Hinsichtlich des Gehalts wurde die Warteklasse für neue Lehrpersonen zum Schulbeginn 2022/2023 abgeschafft. Die Umsetzung der übrigen Massnahmen erfolgt schrittweise ab dem kommenden Schuljahr.

Der Staatsrat verschafft sich damit die Mittel, um einen anregenden und bereichernden, aber auch anstrengenden Beruf attraktiver zu machen und gleichzeitig das Wohl der Schülerinnen und Schüler, Studierenden sowie Lernenden zu fördern.