Medienmitteilung Departement für Finanzen und Energie

Kantonale Abstimmung vom 10. September 2023

Der Staatsrat hat beschlossen, das Dekret über das Bewilligungsverfahren für den Bau von Photovoltaik-Grossanlagen am 10. September 2023 einer kantonalen Volksabstimmung zu unterziehen. Da ein Referendumsbegehren formell zustande gekommen ist, wird dieses Dekret den Walliser Bürgerinnen und Bürgern vorgelegt.

Die Walliser Bevölkerung wird am 10. September 2023 über das Dekret zu den Baubewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen abstimmen. Das zur Abstimmung stehende Dekret stützt sich auf den neuen Artikel 71a des Bundesgesetzes zur Energie (EnG) und legt das kantonale Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen fest. Es sieht vor, den Staatsrat anstelle der kantonalen Baukommission (KBK) als erste Bewilligungsinstanz einzusetzen und damit einen direkten und schnelleren Beschwerdeweg zum Kantonsgericht zu eröffnen. Ausserdem wird die Einführung eines konzentrierten kantonalen Verfahrens vorgeschlagen, bei dem der Staatsrat nach Konsultation der Fachstellen in einem einzigen Beschluss sowohl über den Bau der Anlage als auch über die erforderlichen Sondergenehmigungen entscheiden würde. Die elektrischen Anschlussleitungen bleiben in der Zuständigkeit des Bundes. Im Übrigen werden die Bedingungen für die Erteilung von Genehmigungen zum Bau von Photovoltaik-Grossanlagen durch Bundesrecht festgelegt.

Das von der Regierung dem Grossen Rat vorgelegte Dekret wurde von diesem in der Februarsession 2023 angenommen. Da in der Folge ein Referendumsbegehren mit 5'596 gültigen Unterschriften formell zustande kam, wird dieses Dekret den Walliser Bürgerinnen und Bürgern unterbreitet.