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Heizöltanks – Vignettenpflicht

Der Stichtag für die Einführung der obligatorischen Vignette für Heizöltanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 450 Litern, wurde auf den 1. Januar 2025 festgelegt. Ab diesem Datum, dürfen diese Tanks durch Brennstoff-Lieferanten nur noch befüllt werden, wenn sie über die erwähnte Vignette verfügen. Letztere darf nur durch anerkannte Revisionsunternehmen angebracht werden; seine Gültigkeit beträgt 10 Jahre. Die Dienststelle für Umwelt empfiehlt allen Tankbesitzern, welche noch keine Vignette besitzen, unverzüglich einen Termin mit einem anerkannten Revisionsunternehmen zu vereinbaren, um eine Unterbrechung der Heizung zu vermeiden.

Alle Besitzer und Besitzerinnen sind verpflichtet, bis spätestens zum 1. Januar 2025, eine Vignette an jedem Heizöltank mit einem Fassungsvermögen von mehr als 450 Litern anbringen zu lassen. Diese Vignette mit einer Gültigkeit von 10 Jahren, dient zur Identifizierung aller Lageranlagen für gewässergefährdende Flüssigkeiten und bescheinigt dessen Konformität. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den eidgenössischen Gewässerschutzbestimmungen und dem entsprechenden kantonalen Gesetz.

Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Tanks ab 451 Liter von den Lieferanten nur befüllt werden, wenn sie mit der kantonalen Vignette versehen sind. Diese wird von Tankrevisionsfirmen angebracht. Nur anerkannte Tankrevisoren sind berechtigt, die Vignette nach einer eingehenden Kontrolle anzubringen.

Um eine Unterbrechung der Heizung zum erwähnten Zeitpunkt zu vermeiden, empfiehlt die Dienststelle für Umwelt allen Tankbesitzern, die noch über keine Tankvignette verfügen, unverzüglich einen Termin mit einem anerkannten Revisionsunternehmen zu vereinbaren. Es wird ebenfalls ausdrücklich empfohlen, den Tank auch dann reinigen zu lassen, wenn man bereits auf "Öko"-Heizölqualität umgestellt hat. Dadurch wird eine Verschmutzung der Brenner vermieden und die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt. Der Tankrevisor kann dies zum Zeitpunkt der Kontrolle erledigen.

Für den Fall, dass eine Anlage nicht mehr benutzt wird, muss sie zwingend von einem anerkannten Revisionsunternehmen ausser Betrieb genommen werden. Diese Vorschrift gilt auch für Tanks, die bewegt, verkauft oder abtransportiert werden.

Link zur Informationsbroschüre

Zusätzliche Informationen : vs.ch/tankanlage