News Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Vogelgrippe - Aufhebung der Massnahmen

Die Behörden haben beschlossen, die Massnahmen gegen die Vogelgrippe ab dem 01. Mai 2023 aufzuheben. Diese Entscheidung folgt auf die Verbesserung der epidemiologischen Situation.

Seit November letzten Jahres, als diese Seuche in ganz Europa grassierte, haben sich auch in der Schweiz zahlreiche Wildvögel infiziert. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hatte in Absprache mit den kantonalen Behörden sofort Schutzmassnahmen angeordnet, die eine Ausbreitung der Krankheit begrenzten. So waren nur wenige Hausgeflügelbetriebe im Kanton Zürich betroffen. Im Wallis arbeiteten die Gemeindebehörden an der wirksamen Umsetzung der Vorschriften mit.

Da in Zukunft mit einer Wiederausbreitung der Vogelgrippe zu rechnen ist, sollten Geflügelhalter weiterhin auf die Gesundheit ihrer Tiere achten und bereit sein, bei Bedarf neue Schutzmassnahmen umzusetzen. Die Einhaltung der Meldepflicht, einer Tierärztin oder einem Tierarzt anormale Mortalität oder Krankheitsfälle zu melden, sowie gute Hygiene- und Biosicherheitspraktiken bleiben jederzeit wichtig.

Registrierungspflicht

Während der Dauer der Seuche konnten die Geflügelhalter, die beim Kanton registriert sind (fast 2’000), direkt über die Entwicklung der Situation und die getroffenen Massnahmen informiert werden. Zur Erinnerung: Jede Person, auch wenn sie nur eine kleine Anzahl Geflügel hält und nicht verpflichtet ist, ihren Betrieb in der TVD (Tierverkehrsdatenbank) zu registrieren, muss sich über das vom Staat Wallis zur Verfügung gestellte Online-System registrieren. Dieses ermöglicht, sich durch Scannen eines QR-Codes (siehe unten) oder über die Internetadresse geo.vs.ch/geflügel direkt und einfach zu melden.

QR-Code für die Registrierung von Geflügelhaltungen:

Illustrationsbild