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Zahngesundheit - Gezielte Massnahmen für einkommensschwache Haushalte und Risikogruppen

Der Staatsrat hat einen Entwurf zur finanziellen Unterstützung von Zahnbehandlungen für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen verabschiedet. Diese Vorlage, die auf eine Volksinitiative und ein parlamentarisches Postulat zurückgeht, wird mit Präventionsmassnahmen und der Förderung der Mundgesundheit bei bestimmten Zielgruppen ergänzt. Das Dossier liegt nun in den Händen des Grossen Rates. Die finanziellen Auswirkungen werden auf 1.8 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.

Die vorgeschlagenen Massnahmen wurden als Antwort auf die Volksinitiative "Für die Einführung einer kantonalen Zahnversicherung" und das Postulat "Zahnpflege für alle – die Zeit drängt!" von einer ausserparlamentarischen Kommission in einem Bericht festgehalten. Daraufhin wurde zwischen Oktober 2022 und Januar 2023 ein Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Die grosse Mehrheit der Akteure, die sich in der Vernehmlassung geäussert haben, unterstützt diese Massnahmen, mit Ausnahme der Gemeinden, die die vorgesehene Finanzierung nicht befürworten.

Der Entwurf wendet sich ganz gezielt an Bevölkerungsgruppen, die aus finanziellen Gründen oder aufgrund ihrer persönlichen Situation gefährdet sind, auf Zahnbehandlungen zu verzichten (junge Erwachsene, Personen in Institutionen für Menschen mit Behinderungen oder Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen).

Finanzielle Unterstützung für Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen

Die vom Staatsrat verabschiedete Vorlage führt insbesondere eine finanzielle Unterstützung für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen für die Rückerstattung ihrer Zahnbehandlungskosten ein. Gemäss ersten Prognosen sind 2500 Haushalte betroffen, die gemäss der Skala für die individuelle Prämienverbilligungen festgelegt werden. Die Unterstützung in Form einer jährlichen Rückerstattung von maximal 500 Franken pro Haushalt wird über den kantonalen Familienfonds gewährt. Der Staatsrat hat beschlossen, dafür einen Betrag von einer Million Franken pro Jahr bereitzustellen und schlägt vor, die im Vorentwurf zur Vernehmlassung vorgesehene finanzielle Aufteilung beizubehalten, d. h. 70 % zu Lasten des Kantons und 30 % zu Lasten der Gemeinden. Die Umsetzung dieser Massnahme erfordert eine Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG) sowie des Gesetzes über die Harmonisierung der Finanzierung der Sozialsysteme sowie der Systeme für die soziale und berufliche Eingliederung.

 

Gezielte zusätzliche Massnahmen

Ergänzend dazu sieht das Projekt ein Massnahmenpaket zur Stärkung der Mundgesundheit bei verschiedenen Zielgruppen vor. Es richtet sich insbesondere an Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, Eltern von Kindern im Vorschulalter, Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie an ältere Menschen in Alters- und Pflegeheimen. Im Anschluss an die Vernehmlassung wurden zudem Massnahmen aufgenommen, die auf schwangere Frauen und Migrantinnen und Migranten abzielen. Die Gesamtkosten für die Präventionsmassnahmen werden auf 0.8 Millionen Franken veranschlagt.

Wird die Vorlage in ihrer jetzigen Form vom Grossen Rat angenommen, soll sie bis 2025 umgesetzt werden. Das Initiativkomitee wird nach Abschluss der parlamentarischen Debatten über einen möglichen Rückzug der Initiative entscheiden.