Medienmitteilung Departement für Finanzen und Energie

Energiesparen - Anpassung des Massnahmenkatalogs

Der Bundesrat wurde über die Einschätzung der aktuellen Energieversorgungslage informiert. Diese präsentiert sich derzeit stabil und weniger angespannt als zu Beginn des Winters. Der Bund empfiehlt daher den Kantonen, Städten, Gemeinden und Unternehmen, allfällige Anpassungen ihrer freiwilligen Energiesparmassnahmen vorzubereiten und ab Mitte April umzusetzen. Der Staat Wallis hält zwar am Ziel fest, die neuen Gewohnheiten zum Energiesparen beizubehalten, ist aber der Ansicht, dass die in seinem Katalog enthaltenen Massnahmen ab Mitte April je nach Situation und mit gesundem Menschenverstand angepasst werden können. Er ermutigt jedoch dazu, gute Verhaltensweisen, die auf das Energiesparen abzielen und nur geringe Auswirkungen auf das tägliche Leben haben, beizubehalten.

Der Winter 2022/23 zeichnete sich durch milde Temperaturen aus, weshalb der Gas- und Stromverbrauch niedrig war. Die Vorbereitungsmassnahmen und Sparbemühungen in der EU und der Schweiz trugen ebenfalls dazu bei, dass die Versorgungslage bis Ende April, dem Beginn der wärmeren Jahreszeit, wahrscheinlich stabil bleibt.

Mitte April 2023 sollte klar sein, ob in diesem Frühjahr tatsächlich nicht mehr mit Versorgungsengpässen zu rechnen ist. Der Bund weist daher darauf hin, dass die Kantone, Städte, Gemeinden und Unternehmen die Anpassung der freiwilligen Energiesparmassnahmen bereits jetzt vorbereiten und diese Anpassungen ab Mitte April nach eigenem Ermessen umsetzen können.

Der Bund hatte zudem mehrere zeitlich begrenzte Massnahmen beschlossen, um die Energieversorgung des Landes sicherzustellen. Einige davon wurden bis zum Ende des Winters oder nach eigenen Fristen eingeschränkt, während andere im Hinblick auf die nächsten Winter fortgeführt werden oder bei Bedarf reaktiviert werden können.

In Koordination mit dem Bund hat der Staat Wallis beschlossen, ab Mitte April die Massnahmen anzupassen, die er im September letzten Jahres beschlossen hatte, um das Risiko einer Knappheit im Winter 2022/23 zu begrenzen. Die Massnahmen umfassten interne Massnahmen der Kantonsverwaltung, Massnahmen im öffentlichen Bereich sowie Empfehlungen für die Gemeinden (zum Beispiel reduzierte Heiztemperaturen, eingeschränkte Beleuchtung, tiefere Temperaturen in Schwimmbädern).

Der Staat Wallis hält zwar am Ziel fest, neue Gewohnheiten zum Energiesparen beizubehalten, ist aber der Ansicht, dass die in seinem Katalog enthaltenen Massnahmen von jedem Einzelnen je nach Situation und mit gesundem Menschenverstand angepasst werden können. Der Staat Wallis ermutigt jedoch dazu, gute Verhaltensweisen, die auf das Energiesparen abzielen und wenig Auswirkungen auf den Alltag haben, beizubehalten (zum Beispiel das Licht ausschalten, die Hände mit kaltem Wasser waschen, auf den Wäschetrockner verzichten, optimal lüften usw.).

Aufgrund der strukturellen Defizite bei der Energieerzeugung bleibt die Versorgung auch in den kommenden Winterhalbjahren eine Herausforderung. Für den Winter 2023/24 gibt es viele Unsicherheitsfaktoren: Es ist nicht garantiert, dass die europäischen Gasspeicher bis zum Herbst ausreichend gefüllt werden können. Experten weisen darauf hin, dass die EU und die Schweiz im nächsten Winter mit noch grösseren Anstrengungen konfrontiert sein werden als im vorangegangenen Winterhalbjahr. Deshalb lohnt es sich für die öffentliche Hand, die Wirtschaft und die privaten Haushalte weiterhin, in der wärmeren Jahreszeit freiwillig Energie zu sparen. Der Staat Wallis wird seinen Massnahmenkatalog weiterhin der Situation anpassen und könnte ihn bei Bedarf reaktivieren. Die vom Staatsrat eingesetzte Arbeitsgruppe, die sich mit dem Risiko einer Energieknappheit befasst, arbeitet ebenfalls weiter an den Massnahmen, die im Falle eines Lastabwurfs oder einer Kontingentierung zu treffen sind, sowie an den Plänen zur Aufrechterhaltung der Aktivitäten des Staates im Falle eines Stromausfalls.