Medienmitteilung Staatsrat

Massnahmen im Falle einer Strommangellage

Ergebnisse des eidgenössischen Vernehmlassungsverfahren
Der Bundesrat hat die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahren zu den Verordnungen bei Strommangellage zur Kenntnis genommen und ein Arbeitsdokument zu diesem Thema verabschiedet. So wurden beispielsweise die Temperaturvorschriften für Wohn- und Büroräume vereinfacht und an die Vorschriften im Gasbereich angepasst. Der aktuelle Entwurf sieht somit eine Temperatur von 20 °C vor. Außerdem wurde die Maßnahme, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 100 km/h zu begrenzen, fallen gelassen. Schliesslich wurden einige Anpassungen in den Eskalationsschritten der Beschränkungen aus den im Rahmen der Konsultation gesammelten Vorschlägen übernommen. Der Staat Wallis hat die Anpassung dieser Massnahmen zur Kenntnis genommen. Er bedauert jedoch, dass bei den Verwendungsverboten der Betrieb von Beschneiungsanlagen wieder auf den dritten Eskalationsschritt angehoben wurde, während er sich im Vernehmlassungsentwurf auf der vierten Stufe befand. Die vom Bundesrat veröffentlichten Massnahmen werden an die Situation zum Zeitpunkt des Ausbruchs einer Mangellage angepasst und dann auf dem Verordnungsweg in Kraft gesetzt.

Der Inhalt der Verordnungsentwürfe zu Verwendungsbeschränkungen und Verboten, Kontingentierungen sowie Netzabschaltungen hat in einer knapp dreiwöchigen Vernehmlassung viele Rückmeldungen ausgelöst. Insgesamt gingen über 250 Stellungnahmen ein, darunter diejenigen von allen Kantonen, einigen Gemeinden, sowie sieben politischen Parteien. Über 100 Wirtschafts-, Sport- und Kulturverbände und auch zahlreiche Unternehmen, insbesondere aus dem Elektrizitätssektor, haben an der Vernehmlassung teilgenommen.

Im Anschluss an die Konsultation zu den Verwendungsbeschränkungen und Verboten, Kontingentierungen sowie Netzabschaltungen wurden einige Kritikpunkte und Anpassungsvorschläge bei der Überarbeitung der Verordnungsentwürfe vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) aufgenommen. So wurden beispielsweise die Temperaturvorschriften für Wohn- und Büroräume vereinfacht und jenen im Gasbereich angeglichen. Im jetzigen Entwurf ist eine Temperatur von 20 Grad Celsius vorgesehen.
Beim Strassenverkehr wird auf eine Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h vorderhand verzichtet. Darüber hinaus wurde beschlossen, auf eine gezielte Einschränkung der Elektromobilität zu verzichten. Das Sparpotenzial ist noch zu gering und die weitere Elektrifizierung der Mobilität soll entsprechend nicht gehemmt werden.

Einige Anpassungen in den Eskalationsschritten bei den Verwendungs-beschränkungen werden aus den Vorschlägen der Vernehmlassung übernommen.
 
Der Staat Wallis hat die veröffentlichten Massnahmen zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Vernehmlassung hatte er gefordert, dass der Bund möglichst einheitliche Massnahmen umsetzt, was mit dem Vorschlag einer Temperatur von 20 Grad in Wohn- und Arbeitsräumen der Fall ist. Er hatte sich auch gewünscht, dass die Elektromobilität im Rahmen der Verordnungsentwürfe nicht eingeschränkt wird. Der Staat Wallis wurde in diesem Punkt angehört.
Der Staat Wallis bedauert jedoch, dass die Ausnahmen, die der Kanton im Rahmen der Kontingentierung für eine Reihe von Standorten beantragt hatte, nicht berücksichtigt wurden. Er begrüsst jedoch, dass für den kommenden Winter mehrere Massnahmen vorgesehen sind, um den Grossverbrauchern eine möglichst flexible Handhabung der Kontingente zu ermöglichen.

Der Staat Wallis bedauert, dass bei den Verwendungsverboten der Betrieb von Beschneiungsanlagen wieder auf den dritten Eskalationsschritt angehoben wurde, während er sich im Vernehmlassungsentwurf auf der vierten Stufe befand. Der Betrieb von Schneesportanlagen bleibt hingegen, wie ursprünglich vorgeschlagen, im vierten Eskalationsschritt. Der Staat Wallis bedauert ebenfalls, dass der gewerbliche Betrieb von Wellnesseinrichtungen schliesslich bei den Beschränkungen auf den Eskalationsschritt 2 angehoben und bei den Verwendungsverboten auf den Eskalationsschritt 4 gesetzt wurde. Der Staat Wallis möchte, dass der Bund diese Entscheidungen im Falle einer Inkraftsetzung der Verordnung rückgängig macht. In jedem Fall ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Liftanlagen sowie die Einrichtungen des öffentlichen Wellness-Anlagen geöffnet bleiben können und dass für alle Grossverbraucher ohne Diskriminierung die gleichen Regeln gelten.