Medienmitteilung Dienststelle für Umwelt Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt

Modernisierung des Mobilfunknetzes

Der Kanton gibt eine Vollzugshilfe heraus und setzt seine Empfehlungen fest
Der Staatsrat hat die Verfahren festgelegt, die beim Bau oder der Änderung von Mobilfunksendeanlagen (Antennen) im Wallis zu befolgen sind. Zu diesem Zweck wurde eine Vollzugshilfe für die Gemeinden und die kantonale Baukommission (KBK) ausgearbeitet. Diese sieht für geringfügige Änderungen an bestehenden Antennen ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren vor, um die Modernisierung des Mobilfunknetzes im Kanton zu beschleunigen. Mit demselben Ziel hob der Staatsrat einen Entscheid auf, mit dem er auf die Errichtung von Mobilfunkantennen auf Gebäuden der Kantonsverwaltung in dicht besiedelten Gebieten verzichtet hatte.

 

Mit der Entwicklung des Mobilfunks der fünften Generation (5G) soll der zunehmenden Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft Rechnung getragen werden, die sich in der beständigen Zunahme des mobilen Datenverkehrs zeigt. Auf der anderen Seite stösst 5G auf Widerstände, und gegen Antennenprojekte werden zahlreiche Einsprachen eingereicht. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der technologischen Fortschritte hat die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) für die Kantone Empfehlungen betreffend die Baubewilligungen herausgegeben und es dabei ihnen überlassen, diese in ihrem kantonalen Rechtsrahmen umzusetzen.

So hat der Walliser Staatsrat eine Vollzugshilfe für den Bau oder die Änderung von Mobilfunksendeanlagen (Antennen) verabschiedet. Dieses Dokument legt die zu befolgenden Verfahren fest und soll die Gemeinden und die kantonale Baukommission (KBK) in den Baubewilligungsverfahren unterstützen, in denen sie zuständig sind. Es erinnert auch an die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kanton und Gemeinden, verweist auf verschiedene spezifische, auf nationaler Ebene publizierte Hilfsmittel und legt die kantonalen Rechtsgrundlagen dar. Die Vollzugshilfe ermöglicht eine Harmonisierung der Praxis auf kantonaler Ebene, bietet aber auch einen klaren Arbeitsrahmen für die Mobilfunkbetreiber und Transparenz für die interessierte Bevölkerung.

Zu den festgelegten Verfahren gehört ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren, das von der BPUK vorgesehen wird und das der Kanton den Gemeinden und der KBK empfiehlt, wenn an bestehenden Antennen nur geringfügige Änderungen vorgenommen werden. Dank dieser Vereinfachung kann auf eine öffentliche Auflage verzichtet werden, sofern keine Interessen Dritter berührt werden, aber auch wenn die Auswirkungen auf das Erscheinungsbild und auf die Belastung mit nichtionisierender Strahlung (NIS) vernachlässigbar sind, wobei letztere von der Dienststelle für Umwelt (DUW) systematisch überprüft wird. Die Empfehlung gilt sowohl für Antennen der neuesten Generation (adaptive Antennen) als auch für konventionelle Antennen.

Das vereinfachte Verfahren soll die Einführung von 5G im Wallis beschleunigen, da ein solches Netz zur wirtschaftlichen Entwicklung der Bergkantone beiträgt, deren Seitentäler über Kabel nur schwer erschliessbar sind. Ausserdem sind die jüngsten Studien des Bundes zu dem Schluss gekommen, dass ein dichtes, nutzernahes 5G-Netz in Kombination mit adaptiven Antennen den besten Kompromiss zwischen einer qualitativ hochwertigen Netzabdeckung und einer begrenzten individuellen Belastung durch Mobilfunkstrahlung darstellt. Die individuelle Strahlenbelastung geht nämlich hauptsächlich von den Endgeräten (Mobiltelefone, Tablets usw.) aus. Je näher die Antenne also ist und je besser die Verbindung, desto weniger strahlt das Endgerät, was die Belastung des Nutzers verringert.

Im Übrigen hat der Staatsrat seinen Entscheid aus dem Jahr 2008 aufgehoben, mit dem er auf die Errichtung von Mobilfunkantennen auf Gebäuden der Kantonsverwaltung in dicht besiedelten Gebieten verzichtet hatte.

Zur Vollzugshilfe :  www.vs.ch/sen