Medienmitteilung Staatskanzlei 

Digitalisierung des Amtsblatts - Alle Bekanntgaben ab dem 1. März online zugänglich

Ab dem 1. März 2023 werden die amtlichen Bekanntgaben des Wallis auf einer digitalen Plattform veröffentlicht, die vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zur Verfügung gestellt wird. Die Publikationen können über die Adresse amtsblatt.vs.ch aufgerufen werden. Wer sich auf der kostenlosen Plattform registriert, hat die Möglichkeit, die Bekanntgaben mithilfe von Filtern oder Schlüsselwörtern zu durchsuchen und Meldungen zu abonnieren, um relevante Publikationen direkt per E-Mail zugesendet zu bekommen. Es kann ebenfalls ein PDF-Dokument der publizierten Meldungen erstellt werden. Ab dem 1. März sind nur noch die über die Plattform veröffentlichten digitalen Versionen massgebend.

Der Kanton Wallis macht einen weiteren Schritt zur Digitalisierung seines Amtsblatts. Ab dem 1. März 2023 werden die öffentlichen Bekanntgaben der Behörden auf einer digitalen Plattform veröffentlicht, die vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zur Verfügung gestellt wird. Damit sind nur noch die über die Plattform veröffentlichten digitalen Versionen massgebend. Die amtlichen Veröffentlichungen lassen sich über die Adresse amtsblatt.vs.ch aufrufen und werden kostenlos und frei zugänglich zur Verfügung gestellt. Es wird auch möglich sein, gewisse Suchkriterien nach Themengebieten, Gemeinden oder Schlüsselwörtern anzupassen. Nach der kostenlosen Registrierung auf der Plattform hat man die Möglichkeit, sich für ausgewählte Filter zu abonnieren, um relevante Meldungen gleich nach ihrer Veröffentlichung per E-Mail zu erhalten. Diese Option erlaubt es, keine Meldungen zu einer Gemeinde oder einer Rubrik zu verpassen. Das Amtsblattportal bietet ausserdem Zugriff auf die verschiedenen Rubriken des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB), die in die Plattform integriert sind und so abgerufen werden können.

Für die verschiedenen Stellen, die aktuell im Amtsblatt veröffentlichen, bietet die neue Plattform die Möglichkeit, rascher informieren zu können, da die Plattform die tägliche Publikation von Meldungen erlaubt.

Der Staat Wallis hat zur Kenntnis genommen, dass die derzeitige Druckerei des Amtsblattes ein privates wöchentliches Printprodukt lanciert, das ab dem 1. März und zu Informationszwecken die auf der elektronischen Plattform veröffentlichten amtlichen Bekanntmachungen übernimmt.

Die Digitalisierung des Amtsblatts folgt auf den Übergang zum Primat der elektronischen Versionen von Rechtserlassen, das seit dem 1. August 2018 in Kraft ist. Seit diesem Datum werden die Rechtserlasse nämlich je nach Annahme und Inkrafttreten auf der Website der Gesetzgebung des Kantons Wallis (https://lex.vs.ch) unter den Menüpunkten «Amtliche Gesetzessammlung» und «Systematische Gesetzessammlung» publiziert. Nachdem die elektronische Version der Gesetzestexte und das eAmtsblatt des Kantons Wallis Vorrang haben, verzichtet der Staat Wallis darauf, die amtliche und systematische Gesetzessammlung ab dem Jahr 2022 in Papierform veröffentlichen.

Das Wallis ist schweizweit der 8. Kanton, der die Plattform «amtsblattportal.ch» des SECO nutzt. Das gemeinsam genutzte Angebot bietet mehr Stabilität und erlaubt es dem Wallis, von den Erfahrungen der anderen Kantone in Sachen Digitalisierung zu profitieren.

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