Medienmitteilung Staatsrat

Compliance-Management - Der Staatsrat passt die Regeln zur Annahme von Vorteilen an

Der Staatsrat hat entschieden, die für die Regierungsmitglieder und den Staatskanzler geltenden Regeln betreffend die Annahme von Vorteilen anzupassen und den protokollarischen Leitfaden entsprechend zu ändern. In einem neuen Artikel wird unter anderem festgehalten, dass sich die Mitglieder des Staatsrates und der Staatskanzler ans Präsidium wenden müssen, wenn Geschenke oder andere Vorteile nicht von geringer Bedeutung (Wert von über 300 Franken) sind und aus Höflichkeit oder aufgrund der Funktion nicht abgelehnt werden können. Das Präsidium schlägt dem Staatsrat in dem Fall deren Verwendung oder Annahme vor. Im Artikel wird weiter festgelegt, dass Einladungen angenommen werden dürfen, wenn diese einen offiziellen Charakter haben, mit der Funktion zusammenhängen und in einem angemessenen Rahmen stattfinden. Darüber hinaus darf die Annahme von Geschenken, Einladungen und anderen Vorteilen die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Sachlichkeit und Handlungsfreiheit der Mitglieder des Staatsrats in keiner Weise einschränken. Die Anpassung des protokollarischen Leitfades erfolgt auf einen am 16. November 2022 publizierten Bundesgerichtsentscheid vom 31. Oktober 2022, der die Auslegung einer unrechtmässigen Vorteilsannahme präzisiert.

Anlass zur Überarbeitung des Leitfadens bot der Bundesgerichtsentscheid vom 31. Oktober 2022, den das Bundesgericht am 16. November 2022 veröffentlichte und darin eine ausführliche Definition zur Auslegung einer unrechtmässigen Vorteilsannahme lieferte. Nach eingehender Prüfung dieses Entscheids hat der Staatsrat entschieden, die für die Regierungsmitglieder und den Staatskanzler geltenden Regeln betreffend die Vorteilsannahme anzupassen und den protokollarischen Leitfaden entsprechend zu ändern.

Bei der Ausübung ihres Amtes dürfen die Mitglieder des Staatsrats und der Staatskanzler Geschenke und andere Vorteile nur dann annehmen, wenn sie den gesellschaftlichen Gepflogenheiten entsprechen, von geringer Bedeutung und angemessen sind (Wert in Höhe von 300 Franken pro Situation).

Die Mitglieder des Staatsrates und der Staatskanzler müssen sich direkt ans Präsidium wenden, wenn Geschenke oder andere Vorteile nicht als geringfügig einzustufen sind  oder aus Gründen der Höflichkeit oder aufgrund der Funktion nicht abgelehnt werden können. Das Präsidium schlägt in dem Fall dem Staatsrat deren  Verwendung oder Annahme vor.

Im neuen Artikel des protokollarischen Leitfadens wird ebenfalls der Umgang mit Einladungen geregelt. Diese dürfen angenommen werden, wenn die Einladung einen offiziellen Charakter hat oder mit der Funktion zusammenhängt und der Anlass in einem angemessenen Rahmen stattfindet. Für die Mitglieder des Staatsrates und den Staatskanzler ist die Annahmen von Geldgeschenken im Rahmen der Ausübung ihres Amtes unabhängig von deren Wert oder den Umständen verboten. Ausserdem gilt, dass die Annahme von Geschenken, Einladungen oder anderen Vorteilen in keiner Weise die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Sachlichkeit und Handlungsfreiheit der Mitglieder des Staatsrats einschränken darf.