Medienmitteilung Dienststelle für Personalmanagement

Teuerung - Der Staatsrat gewährt dem öffentlichen Dienst den vollen Teuerungsausgleich

Der Staatsrat hat entschieden, dem Personal des Staates Wallis, den kantonalen Lehrpersonen sowie dem Personal der Justizbehörden und der Staatsanwaltschaft, den vollen Teuerungsausgleich zu gewähren und die Löhne für 2023 um 2,8% zu erhöhen. Um den gleichen Prozentsatz erhöht werden auch die Löhne im Rahmen der Subventionierung der Gesundheitsinstitutionen, der tertiären Schulen und anderer halbstaatlicher Einrichtungen. Diese Anpassung entspricht der durchschnittlichen Jahresteuerung im Jahr 2022, die das Bundesamt für Statistik (BFS) in seiner Medienmitteilung vom vergangenen 4. Januar bekannt gegeben hat.

Wie dies im Gesetz betreffend die Besoldung der Angestellten des Staates Wallis und im Gesetz über die Besoldung des Lehrpersonals so vorgesehen ist, werden die Lohntabellen einmal pro Jahr an die Entwicklung des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) angepasst. Nachdem die letzte Anpassung im Jahr 2011 erfolgte, hat der Staatsrat die Indexierung der Lohntabellen für das Jahr 2023 gestützt auf die vom Bundesamt für Statistik Anfang Jahr publizierten Zahlen nun auf 2,8 % festgelegt.

Erklären lässt sich der Anstieg der Jahresteuerung aus einer Kombination von Faktoren; so verzeichnete man einerseits beispielsweise höhere Energiepreise und höhere Wohnungsmieten, während andererseits die Kosten für gewisse Produkte sanken. Über den Teuerungsausgleich fürs Jahr 2023 will der Staatsrat die Kaufkraft erhalten und den steigenden Lebenshaltungskosten entgegenwirken, um so seine Angestellten zu entlasten. Der Staatsrat möchte mit gutem Beispiel vorangehen und den wirtschaftlichen und öffentlichen Akteuren ein klares Signal senden, wie wichtig der Erhalt der Kaufkraft der Bevölkerung ist.

Weiter hat der Staatsrat entschieden, den Teuerungsausgleich von 2,8% auf die Löhne auch bei der Subventionierung der Spitäler (Spital Wallis und Walliser Teil des Spitals Riviera-Chablais), Alters- und Pflegeheime (APH), Sozialmedizinischen Zentren (SMZ), Fachhochschulen (FH), Pädagogische Hochschule (PH), Höhere Fachschulen (HF), ​​​​​​Institutionen zugunsten von Kindern und Erwachsenen mit Schwierigkeiten und anderen halbstaatlichen Institutionen mit einem Leistungsauftrag des Staates Wallis zu berücksichtigen und so für eine gewisse Harmonie zwischen den staatlichen und halbstaatlichen Akteuren zu sorgen.