Medienmitteilung Dienststelle für Gesundheitswesen

Langzeitpflegeplanung 2023 bis 2025 Den Verbleib zu Hause fördern

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) schickt den provisorischen Bericht zur Planung der Langzeitpflege für den Zeitraum 2023-2025 in die Vernehmlassung. Darin wird vorgeschlagen, entsprechend dem Wunsch der Mehrheit der älteren Menschen weiterhin eine Politik zu verfolgen, die auf den Verbleib zu Hause ausgerichtet ist. Die Zahl der neuen Langzeitbetten in Alters- und Pflegeheimen wird somit langsamer wachsen als die ältere Bevölkerung und die Pflege und Hilfe zu Hause wird weiter stark ausgebaut, unterstützt durch die Zwischenstrukturen (Betten für Kurzzeitaufenthalte in Pflegeheimen und Tagespflegeeinrichtungen).

Der vorläufige Bericht zur Planung der Langzeitpflege prognostiziert einen moderaten Anstieg bei den Alters- und Pflegeheimen (APH) mit 404 zusätzlichen Langzeitbetten im Zeitraum von 2023 bis 2025. Die Leistungen der Pflege und Hilfe zu Hause werden stark zunehmen, um den steigenden Bedarf aufgrund der Bevölkerungsalterung zu decken. So wird die Zahl der Stunden der Pflege zu Hause für Menschen ab 65 Jahren, die 2021 bei knapp 585'000 Stunden lag, zwischen 2025 und 2030 allmählich auf über 940'000 Stunden jährlich ansteigen. Für die Hilfe zu Hause wird für 2025 ein Anstieg von 34'789 Stunden im Vergleich zu 2021 prognostiziert. Von zentraler Bedeutung ist der parallele Ausbau der Zwischenstrukturen. Dementsprechend sollen bis zu 97 neue Kurzzeitbetten in Alters- und Pflegeheimen und 163 neue Plätze in Tagesstrukturen zur Verfügung gestellt werden können. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, Übergangspflege in Alters- und Pflegeheimen anzubieten, mit spezifischer Pflege und Therapie für Patientinnen und Patienten, die zu schwach sind, um ein stationäres Rehabilitationsprogramm zu absolvieren. Zu diesem Zweck sind 40 Betten vorgesehen.

Für die Umsetzung der Planung 2023-2025 werden verschiedene Empfehlungen ausgesprochen. Um die Leistungskoordination zu stärken, soll die Verwaltung der Aufnahme in ein Alters- und Pflegeheim künftig der sozialmedizinischen Koordinationsstelle (SOMEKO) übertragen werden. Die Betreuungsmodelle müssen aufgrund des Pflegepersonalmangels neu überdacht werden. Das Angebot von Wohnungen mit sozialmedizinischer Betreuung und von baulichen Massnahmen bei der Wohnraumgestaltung soll mit spezifischer finanzieller Unterstützung fortgesetzt werden.

Die finanziellen Auswirkungen der Planung auf die Betriebsbeiträge und -subventionen der öffentlichen Hand werden für 2025 auf 9.6 Mio. Franken geschätzt. Sie steigen dann schrittweise an und erreicht ab 2030 24 Mio. Franken pro Jahr (Kanton 16 Mio. Franken und Gemeinden 8 Mio. Franken). Die Investitionsbeiträge werden auf 50 Millionen Franken geschätzt (Kanton 37.5 Millionen, Gemeinden 12.5 Millionen), verteilt auf den Zeitraum 2025-2035.

Die Vernehmlassung läuft bis Mitte März 2023. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter https://www.vs.ch/de/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen verfügbar. Alle Personen und Institutionen sind eingeladen, Stellung zu nehmen. Der definitive Bericht wird nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse erstellt und dem Staatsrat zur Genehmigung vorgelegt.

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