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COVID-19: Ende der Übernahme der Testkosten durch öffentliche Behörden

Ab dem 1. Januar 2023 werden die Kosten für Analysen auf SARS-CoV-2 nicht mehr vom Bund übernommen.

Ab dem 1. Januar 2023 werden die Kosten für Analysen auf SARS-CoV-2 nicht mehr vom Bund übernommen. Das bedeutet, dass die Kosten für PCR-Tests und Antigen-Schnelltests zum Nachweis einer Infektion mit COVID-19 von den Personen, die diese Tests durchführen, selbst getragen werden müssen. Dies wird jedoch nicht für Personen gelten, die Symptome haben und einen Test auf ärztliche Anordnung durchführen müssen, z. B. falls ein Test notwendig ist, um das weitere medizinische Vorgehen zu bestimmen. In diesem Fall wird die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten für den Test übernehmen und gleichzeitig die Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) anwenden.

Eine Liste der Orte, die Tests auf COVID-19 anbieten, finden Sie unter www.vs.ch/covid-19, Rubrik Tests.

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