Medienmitteilung Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur Departement für Volkswirtschaft und Bildung

Walliser Bergbahnen - Normalarbeitsvertrag (NAV) mit zwingenden Mindestlöhnen

Auf Antrag der kantonalen tripartiten Kommission veröffentlichte der Staatsrat am 30. September 2022 im Amtsblatt seine Absicht, die gesamte Lohntabelle, einschliesslich der erfahrungsbedingten Erhöhung bis zu einem ab dem 20. Beschäftigungsjahr erreichten Höchstbetrags in der Bergbahnbranche als zwingend zu erklären. Nach Analyse der Bemerkungen der betroffenen Kreise, sowohl der Arbeitgeber als auch der Gewerkschaften, beschloss der Staatsrat, die Löhne in mehreren Schritten als zwingend zu erklären. Ab dem 1. Januar 2023 soll der Mindestlohn von Fr. 4'005.- sowie ein 13. Monatslohn als zwingend erklärt werden. Sämtliche Mindestlöhne sowie die obligatorischen, erfahrungsbedingten Erhöhungen ab dem dritten und fünften Jahr sind ab dem 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2027 anzuwenden. Eine Lohnanalyse der im Zeitraum 2018 - 2021 gezahlten Löhne zeigte eine missbräuchliche und wiederholte Lohnunterbietung auf.

Nach der Veröffentlichung des Normalarbeitsvertrags (NAV) für die Walliser Bergbahnen im Amtsblatt deckten die eingereichten Bemerkungen ein Spektrum ab, das von der schlichten Ablehnung jeglicher Verpflichtung über Zwischenvorschläge bis hin zur Forderung reicht, bereits vor dem vorgesehenen Datum, d.h. bereits ab dem 1. Januar 2023, die gesamte Lohntabelle des ordentlichen NAV für zwingend zu erklären.

Obwohl die Umsetzung eines NAV mit zwingenden Mindestlöhnen nicht unerhebliche Auswirkungen auf die Finanzkraft der Unternehmen und den Grundsatz der Vertragsfreiheit hat, darf die Praktik der missbräuchlichen und wiederholten Lohnunterbietung nicht fortbestehen. Aus diesem Grund ist der Erlass von zwingenden Mindestlöhnen sowie eine obligatorische Lohnerhöhung, die an die Berufserfahrung in der Branche gekoppelt ist notwendig, um diese Praktik zu unterbinden. Es wird für die Unternehmen nicht mehr möglich sein, durch schriftliche Abmachungen von dieser Verpflichtung abzuweichen.

Zur Erinnerung: Der Bericht über die im Zeitraum 2018 - 2021 im Bereich der Bergbahnen im Wallis gezahlten Löhne zeigte, dass 35 % der Beschäftigten ein Einkommen unter dem Mindestlohn des NAV 2018 erhielten. Zu beachten ist, dass die Lohnanalyse, wenn sie die Einhaltung der Erhöhungen mitberücksichtigt hätte, zu einer Unterbietung von 51,4 % gekommen wäre. Eine frühere detaillierte Erhebung in der Wintersaison 2010 - 2011 hatte bereits eine Unterbietung von 34 % ergeben.

Der Mindestlohn von Fr. 4'005.- wurde von der Branche selbst vorgeschlagen, und zwar während der Diskussionen in der vom Staatsrat eingesetzten beratenden Kommission. Die Erhöhungen wurden ebenfalls in derselben Kommission ausgehandelt, ohne den für 2018 beschlossenen Lohnhöchstbetrag zu erhöhen. Die Zeit, die für das Erreichen dieser Höchstbeträge benötigt wird, wurde jedoch verdoppelt.

Die Inkraftsetzung der bis zum 31. Mai 2027 als zwingend erklärten Löhne erfolgt gestaffelt:

  • der Mindestlohn von Fr. 4'005.- (Fr. 22.75 pro Stunde) x 13 ab dem 1. Januar 2023;
  • die Mindestlöhne für Jugendliche von 15 bis 19 Jahren x 13 ab dem 1. Januar 2023, da diese Löhne unter dem Mindestlohn von Fr. 4'005.- liegen;
  • die Löhne aller Funktionen ab dem 1., 3. und 5. Jahr und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, bis zum 20. Jahr in der Branche x 13 ab dem 1. Juni 2023.

Diese Lösung ist das Ergebnis eines Kompromisses, der die verschiedenen Meinungen berücksichtigt. Um der unternehmerischen Freiheit Rechnung zu tragen, hat die Regierung beschlossen, die Verpflichtung zur erfahrungsbedingten Lohnentwicklung nur auf die ersten fünf Jahre zu beschränken. Mit dieser Entscheidung geht sie nicht über die vom Bund und anderen Kantonen erlassenen NAV hinaus. So sieht beispielsweise der eidgenössische NAV in der Hauswirtschaft nach vier Jahren Berufserfahrung eine Lohnerhöhung von Fr. 334.- pro Monat vor, während ein Angestellter der Walliser Bergbahnen nach vier Jahren Berufserfahrung eine Lohnerhöhung von Fr. 200.- pro Monat erhält.

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